Auskunft (Krankenkassenrecht)
BKoch, Leipzig, Donnerstag, 05.08.2010, 10:23 (vor 5223 Tagen)
Seit unserer Sohn auf der Welt ist, verlangt meine Krankenkasse eine Auskunft über die Mitglieder meiner Familie und deren Einkommen. Ist diese dazu berechtigt?Muss ich bzw. darf ich von meinen Lebenspartner die Daten an meine Kasse weitergeben?
Grüße
aus Leipzig
Auskunft
Truther , Donnerstag, 05.08.2010, 14:37 (vor 5222 Tagen) @ BKoch
Ja, die Kasse ist dazu verpflichtet und natürlich auch berechtigt sich diese Informationen anzufordern. Sie sind auch verpflichtet einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorzuliegen. Sie haben sehr wahrscheinlich einen Familienfragebogen erhalten. Ausfüllen udn alle notwendigen Belege beifügen und dankbar sein, dass das Kind und evtl. noch der Ehepartner KOSTENLOS versichert sind !
Auskunft
BKoch, Leipzig, Donnerstag, 05.08.2010, 20:13 (vor 5222 Tagen) @ Truther
Danke für die schnelle Antwort, leider nicht zufriedenstellend. Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Es wird immer ein Theater um Datenschutz gemacht und dann muss ich persönliche Daten von meinen Lebenspartner preisgeben...Im Gegenzug bekomme ich bei der Kasse keinen Auskunft über meinen Partner.
Grüße aus Leipzig
Auskunft
RHW, Donnerstag, 05.08.2010, 21:32 (vor 5222 Tagen) @ BKoch
Hallo,
ich vermute hier liegt ein Missverständnis vor:
Die Krankenkasse benötigt nur Angaben über den Ehegatten und den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner (Partnerschaft beim Standesamt eingetragen).
Angaben über den (inoffiziellen) Lebensgefährten sind nicht erforderlich (Ausnahmen gelten teilweise, wenn es um die Familienversicherung bei Stiefkindern und Enkelkindern geht).
Gruß
RHW
Auskunft
BKoch, Leipzig, Freitag, 06.08.2010, 08:41 (vor 5222 Tagen) @ RHW
Hallo RWH,
also verstehe ich das richtig, dass ich nicht verpflichtet bin Auskubnft zu geben, da es "nur" mein Lebenspartner ist!? Mein Partner ist Angestellter ist allerdings Privat versichert. Ich nehme an dass meine Kasse es gerne sehen würden, dass wir unser Kind bei ihm mit versichern lassen.
Grüße
aus Leipzig
Auskunft
MissX, Freitag, 06.08.2010, 08:49 (vor 5222 Tagen) @ BKoch
Ja, im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf kostenfreie Familienversicherung musst du zu deinem Lebensgefährten keinerlei Angaben machen.
Ich nehme an dass meine Kasse es gerne sehen würden, dass wir unser Kind bei ihm mit versichern lassen.
Das glaube ich eher nicht!
Auskunft
Czauderna, Freitag, 06.08.2010, 11:25 (vor 5222 Tagen) @ MissX
Hallo,
richtig, solange es sich nicht um den Ehegatten handelt müssen keine Angaben gemacht werden - es geht hier nur um die Familienversicherung des Kindes.
Die gesetzliche Krankenkasse hat keinerlei Interesse daran dass das Kind in der PKV versichert wird - im Gegenteil !!
In dieser Konstellation wird das Kind kostenfrei bei der Mutter mitversichert.
Gruss
Czauderna