Elternzeit ohne Bezug? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo sunny,
Du hast Recht: Du kannst die Elternzeit während der ersten drei Jahre grds. so einrichten, wie es Dir gefällt. Zu beachten ist, dass Du Dir in der Woche nach der Geburt überlegen musst, wie Du es in den ersten beiden Lebensjahren Deines Kindes mit der Elternzeit halten willst und es dem Arbeitgeber entsprechend mitteilst. Achtung: Eine Änderung dieser Regelung ist dann nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Die Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber kannst Du kurz und bündig halten. Es reicht wenn Du schreibst: „Hiermit zeige ich an, dass ich vom Ende der Mutterschutzfrist bis zum 30.09.2011 Elternzeit nehmen werde.“.
Für die Beantragung des 3. Elternzeitjahres muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme beim Arbeitgeber angezeigt werden. Wenn Du dieses 3. Jahr für einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag Deines Kindes nehmen willst, bist Du auf die Zustimmung Deines Arbeitgebers angewiesen.
Zum Thema Elterngeld und Elternzeit hat das Bundesfamilienministerium eine umfangreiche und kostenlose Broschüre herausgegeben, die man kostenlos anfordern oder auch herunterladen kann: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Ich wünsche Dir alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1
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- Elternzeit ohne Bezug? -
sunny,
04.08.2010, 15:08
- Elternzeit ohne Bezug? -
ratte1,
04.08.2010, 16:00
- Elternzeit ohne Bezug? - RHW, 05.08.2010, 21:40
- Elternzeit ohne Bezug? -
ratte1,
04.08.2010, 16:00