Elternzeit ohne Bezug? (Gesetzliche Krankenkassen)

sunny, Mittwoch, 04.08.2010, 15:08 (vor 5229 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin der 34. Woche schwanger und derzeit im Beschäftigungsverbot.Ich möchte gerne ein Jahr zu Hause bleiben. Mein Entbindungstermin ist der 19.09.2010.
Nun möchte ich nicht am 1.Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten gehen und habe mir gedacht das ich zum 01.10.2011 meine Arbeit wieder aufnehme. Im Versorgungsamt sagte man mir das Elternzeit nichts mit dem Elterngeld zu habe und bei der Krankenkasse sagte man mir das Elternzeit betragsfrei ist.
Jetzt habe ich das Problem mit meinem Arbeitgeber, der sagt man kann nur 1 oder 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich sehe das anders. Oder doch falsch???
Ich hätte jetzt gesagt, sebst wenn ich erst im Dezember wieder kommen möchte liegt es in meiner Entscheidung die Elternzeit ohne weiteres Eltergeld zu nutzen? Ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Sein Argument ist auch das man ja nicht weiß wann das Kind wirklich kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten

P.S. Über Tipps zur schriftlichen Beantragung der Elternzeit beim AG wäre ich auch dankbar.

Elternzeit ohne Bezug?

ratte1, Mittwoch, 04.08.2010, 16:00 (vor 5229 Tagen) @ sunny

Hallo sunny,
Du hast Recht: Du kannst die Elternzeit während der ersten drei Jahre grds. so einrichten, wie es Dir gefällt. Zu beachten ist, dass Du Dir in der Woche nach der Geburt überlegen musst, wie Du es in den ersten beiden Lebensjahren Deines Kindes mit der Elternzeit halten willst und es dem Arbeitgeber entsprechend mitteilst. Achtung: Eine Änderung dieser Regelung ist dann nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Die Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber kannst Du kurz und bündig halten. Es reicht wenn Du schreibst: „Hiermit zeige ich an, dass ich vom Ende der Mutterschutzfrist bis zum 30.09.2011 Elternzeit nehmen werde.“.

Für die Beantragung des 3. Elternzeitjahres muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme beim Arbeitgeber angezeigt werden. Wenn Du dieses 3. Jahr für einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag Deines Kindes nehmen willst, bist Du auf die Zustimmung Deines Arbeitgebers angewiesen.

Zum Thema Elterngeld und Elternzeit hat das Bundesfamilienministerium eine umfangreiche und kostenlose Broschüre herausgegeben, die man kostenlos anfordern oder auch herunterladen kann: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html

Ich wünsche Dir alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1

Elternzeit ohne Bezug?

RHW, Donnerstag, 05.08.2010, 21:40 (vor 5228 Tagen) @ ratte1

Hallo,

bei Problemen hat das Versorgungsamt auch die Pflicht zur Elternzeit ausführlich zu beraten.

Gruß
RHW

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