Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo toco,
leider haben die Kassen Recht:
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.
Beamte sind während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.
Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.
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- Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert -
toco,
11.09.2007, 22:29
- Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert - Targot, 12.09.2007, 10:44
- Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert - RW, 28.09.2007, 17:59