Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Targot, Mittwoch, 12.09.2007, 10:44 (vor 6288 Tagen) @ toco

Hallo toco,

leider haben die Kassen Recht:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.

Beamte sind während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.

Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.


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