Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

toco, Dienstag, 11.09.2007, 22:29 (vor 6288 Tagen)

Hallo,
folgende Frage: Meine Frau ist Beamtin, aber freiwillig gesetzlich versichert. Sie ist Beihilfeberechtigt.
Ich bin gesetzlich krankenversichert.
Sie nimmt nun nach Geburt unserer Tochter Elternzeit ohne Dienstbezüge. Meine Anfrage bei ihrer als auch bei meiner Krankenkasse ergab jeweils, dass es nicht möglich ist, sie bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und sie einen Mindestsatz von ca.120Euro pro Monat zu zahlen hätte.
Die Begründung war bei ihrer Krankenkasse ihre "Beihilfeberechtigung", bei meiner, dass ihr Arbeitsverhältnis ja nur ruhen würde.
So richtig überzeugend klang es jeweils nicht!
Gibts eine Möglichkeit der Familienversicherung oder waren die Kassenauskünfte prinzipiell richtig?
Vielen Dank für Antworten oder links zum Nachlesen, toco

Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert

Targot, Mittwoch, 12.09.2007, 10:44 (vor 6288 Tagen) @ toco

Hallo toco,

leider haben die Kassen Recht:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.

Beamte sind während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.

Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.

Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert

RW, Freitag, 28.09.2007, 17:59 (vor 6272 Tagen) @ toco

Es lohnt sich ggf. bei verschiedenen großen Krankenkassen (z.B. Barmer, DAK, TK, AOK) nachzufragen. Da vorher eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, werden z.T. Ausnahmen gemacht. Am besten mit einem Beitragsexperten oder Vertriebsmitarbeiter sprechen und sich die Aussage schriftlich geben lassen.

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