Nachteile bei Nicht-Einwilligung zur Datenweitergabe? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
hier eine Aussage vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz:
Welche Folgen hat der Widerspruch gegen die Datenübermittlung?
Legt der Steuerpflichtige Widerspruch gegen die Datenübermittlung ein beziehungsweise verweigert er seine Einwilligung, können die tatsächlich geleisteten Beiträge nicht steuerlich berücksichtigt werden. Die Beiträge können dann allein im Rahmen einer Pauschale als sonstige Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden.
Quelle: Datenschutz beim Bürgerentlastungsgesetz
Gruß
RHW