Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
m.E. ist auch keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld notwendig, da Beamtinnen während der Schutzfristen ihre Bezüge in voller Höhe weiter erhalten.
Einziger Wermutstropfen: Während der Mutterschaftsgeld- und Elternzeit müssen weiterhin Beiträge - dann aber wohl nur in Höhe von rund 140,- Euro mtl - gezahlt werden.
MfG
ratte1
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C. Auge,
26.07.2010, 22:34
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gast,
27.07.2010, 06:40
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ratte1,
27.07.2010, 17:26
- Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV? - RHW, 01.08.2010, 14:31
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ratte1,
27.07.2010, 17:26
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gast,
27.07.2010, 06:40