Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV? (Krankenkassenrecht)

ratte1, Dienstag, 27.07.2010, 17:26 (vor 5234 Tagen) @ gast

Hallo,

m.E. ist auch keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld notwendig, da Beamtinnen während der Schutzfristen ihre Bezüge in voller Höhe weiter erhalten.

Einziger Wermutstropfen: Während der Mutterschaftsgeld- und Elternzeit müssen weiterhin Beiträge - dann aber wohl nur in Höhe von rund 140,- Euro mtl - gezahlt werden.

MfG
ratte1


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