Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV? (Krankenkassenrecht)

C. Auge @, marl, Montag, 26.07.2010, 22:34 (vor 5235 Tagen)

Hallo,
nach längerer zwangsweiser Auszeit möchte ich mein Referendariat wieder aufnehmen. Allerdings wird mein Einsatz nur 3 Monate dauern, da am 22.11. meine Mutterschutzzeit beginnt.
Sollte evtl. die Frage aufkommen, warum ich das für diesen kurzen Zeitraum überhaupt machen möchte: Es ist finanziell dringend vonnöten.Und nein, Alternativen gibt es leider nicht.
Nun zu meiner Frage: Da ich momentan noch in Therapie bin, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine PKV mich aufnehmen wird. Deswegen möchte ich mich freiwillig bei einer GKV, wahlweise TK oder DAK, versichern. Momentan bin ich noch familienversichert bei meinem Mann, aber im Referendariat wird das nicht mehr gehen.
Was muss ich beachten, damit ich auch in der Mutterschutzzeit versorgt bin, sprich, damit ich Mutterschaftsgeld bekomme?Oder habe ich als Beamtin auf Widerruf darauf gar keinen Anspruch, auch wenn ich in der GKV bin? Ich weiss, dass ich darauf achten muss, dass ich mich mit dem Anspruch auf Krankentagegeld versichere. Worauf noch?

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.
Mfg,
C.A.

Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV?

gast, Dienstag, 27.07.2010, 06:40 (vor 5235 Tagen) @ C. Auge

als beamtenanwärterin kannst du dich freiwillig in der GKV versichern, doch eine Versicherung mit Anspruch auf Kranekn-/Mutterschaftsgeld geht nicht

Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV?

ratte1, Dienstag, 27.07.2010, 17:26 (vor 5235 Tagen) @ gast

Hallo,

m.E. ist auch keine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld notwendig, da Beamtinnen während der Schutzfristen ihre Bezüge in voller Höhe weiter erhalten.

Einziger Wermutstropfen: Während der Mutterschaftsgeld- und Elternzeit müssen weiterhin Beiträge - dann aber wohl nur in Höhe von rund 140,- Euro mtl - gezahlt werden.

MfG
ratte1

Mutterschaftsgeld als Beamtin auf Widerruf in der GKV?

RHW, Sonntag, 01.08.2010, 14:31 (vor 5230 Tagen) @ ratte1

Hallo,
noch eine kleine Ergänzung:
Wenn während der Elternzeit der Beihilfeanspruch wegfällt (oder das befristete Referendariat endet), ist ggf. eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten möglich.

Am besten bei der Beihilfestelle nach den Beihilfeansprüchen erkundigen.

Es gibt auch Bundesländer, in denen Referendare keinen Beamten-, sondern Angestelltenstatus haben.

Gruß
RHW

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