Krankenversicherung der Familie ... (Sonstige Themen)

dschänz @, Langen (Nds.), Montag, 26.07.2010, 10:46 (vor 5233 Tagen)

... nach Wegfall der einjährigen Beiträge durch die Agentur für Arbeit!

Hallo! Als Beamter und durch die Freie Heilfürsorge des Landes Bremen Versicherter stehe ich nun vor folgendem Problem:

Trotz etlicher Bewerbungen hat meine Frau noch keine weitere Beschäftigung gefunden und wir müssen sie und die zwei Kinder (10/7 Jahre alt) nun krankenversichern.

Anfragen bei div. Versicherern hauten uns fast um.

Wer kann mir Tipps zur weiteren Versicherung der Familie geben? Sei es durch die gesetzliche bzw. durch die private KV. Welche Auswirkungen hätte eine "Geringbeschäftigung" seitens meiner Frau auf die monatlichen Beiträge?

Mit feundlichen Grüßen

dschänz

Krankenversicherung der Familie ...

Czauderna, Montag, 26.07.2010, 11:22 (vor 5233 Tagen) @ dschänz

Hallo,
aus der Sicht der GKV - hier hängt es entscheidend davon ab wie hoch das Einkommen des PKV-versicherten Ehemannes ist.
Für die Beitragsberechnung der GKV-versicherten Ehefrau wird 50% des Ehegatteneinkommens herangezogen.
Liegt das PKV-Versicherten Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
haben die beiden Kinder keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV-Kasse bei der Mutter und muessten auch selbst versichert werden, was pro Kind ca. 138,00 € mtl. ausmachen würde.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung der Familie ...

ratte1, Dienstag, 27.07.2010, 17:31 (vor 5231 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

da die Kinder ja offenbar bisher kostenlos über die Mutter in der GKV familienversichert waren, wird dieses mit Sicherheit bei einer weiteren Mitgliedschaft in der GKV auch zutreffen.

Am Besten wäre es, wenn die Mutter eine Beschäftigung ausüben könnte, die mehr als 400,- Euro monatlich bringt. Dann wäre sie weiterhin versichert. Eine geringfügige Beschäftigung bis einschl. 400,- Euro bringt da leider nichts.

MfG
ratte1

Krankenversicherung der Familie ...

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 27.07.2010, 19:23 (vor 5231 Tagen) @ ratte1

Ehegattin z.B. 1970 geboren zahlt 145€ bei dbv oder münchner verein, huk 146€ und provinzial 149€ bzw. die Kinder ca. 47€ bei genannter dbv und ganze drei Euro mehr beim müchner verein. Summa summarum 239€ was in der Höhe schon dem alleinigen Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben für eine 1200€ Beschäftigung entspricht - mit einer PKV bleibt aber Zeit für die Kinder. Bei möglicher 401€ Beschäftigung und falls die Kinder familienversichert werden können, geht sie mit 350€ netto dagegen arbeiten für die Kinderbetreuerin ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Krankenversicherung der Familie ...

Czauderna, Dienstag, 27.07.2010, 19:28 (vor 5231 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Kollege Röhrl,
sind das alles Versicherungen ohne Eigenbeteiligung und vergleichbar mit einer GKV-Versicherung auch bei den Leistungen, wie z.B. Vorsorgeleistungen, Reha-Leistungen, Fahrkosten, Präventionsmassnahmen, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung und vor allem ist da auch die Pflegeversicherung mit dabei ?
Wenn ja, dann okay.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung der Familie ...

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 27.07.2010, 21:13 (vor 5231 Tagen) @ Czauderna

Er ist Empfänger der Freien Heilfürsorge des Landes Bremen und sie plus Kinder können somit als Angehörige in den beihilfefähigen Restkostentarifen ab 65% aufwärts versichert werden. Vorgeschlagen wurden von dbv der AXA Vision B35 mit BN3 35 und PVN bzw. für die Kinder pflegebeitragsfrei sonst tarifgleich mit den Leistungen für ambulante, zahnärztliche und staionäre Behandlung. Der Heilpraktiker, aber auch die Versorgung mit Implantaten sind mit versichert, der Tarif leistet bis zu den Höchstgrenzen der Gebührenordnung Ärzte bzw. Zahnärzte. Feste Selbstbeteiligungen gibt es keine, ungünstig ist der Tarif für Raucher! denn Männer zahlen dann 20% mehr und Frauen 15%, der Hilfsmittelkatalog ist nicht offen, heißt liegt somit teilweise unter Niveau GKV und für Kurleistungen müßte bei Bedarf 8€ monatlich mehr bezahlt werden um allerdings stolze 6000€ private Kurleistungen zu erhalten. Der Tarif hat aber ein Optionsrecht, womit ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben erweitert werden kann. Weltgeltung sechs Monate jährlich und angefragte Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme ebenso mitversichert wie die kieferorthopädische Behandlung. Die kompletten Bedingungen wie immer auf Anfrage, an Urlauber zur Wiederherstellung der Arbeitskraft allerdings nicht ..

Krankenversicherung der Familie ...

RHW, Sonntag, 01.08.2010, 14:25 (vor 5227 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
wenn die Ehefrau eine Beschäftigung über 400 Euro ausübt, ist das Einkommen des Ehemannes für die Beitragszahlung ohne Bedeutung.

Sonst wird das Elterneinkommen addiert und für die beiden Kinder werden mindestens 1000 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen. Die Hälfte des Restbetrages ergibt die beitragspflichtige Einnahme der Ehefrau in der GKV (mindestens 851 Euro). Der Beitrag beträgt einkommensabhängig mindestens 138 und max. 305 Euro (ggf. zuzüglich Zusatzbeitrag).

Grundlage: Absatz 5:
§ 240 SGB V

Einzelheiten: Seite 3:
Link

Die Kinder sind kostenlos familienversichert, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte (Weihnachtsgeld anteilig, ggf. zuzüglich Miet- und Zinseinnahmen, aber abzüglich Werbungskosten)des PKV-Ehegatten 4162 Euro nicht übersteigen.

Wenn man bei der Ernennung zum Beamten in der GKV geblieben wäre, würde die Familie jetzt übrigens kostenlos in der GKV-Familienversicherung versichert.

Vielleich beim Vergleich GKV/PKV interessant:
Link

Link

Gruß
RHW

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