Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige (Private Krankenversicherungen)

Martin @, Sonntag, 25.07.2010, 00:05 (vor 5239 Tagen)

Hallo,

ich habe leider wieder einen etwas komplizierteren Fall (meine ich zumindest):

Mein Frau ist in Elternzeit und GKV, 30 % Behinderung, starke Hüftprobleme bds., Burn-Out-Syndrom.

1. Kind, 3 Jahre, starke Unruhe, PKV bei mir, Land BW - Kommunal
2. Kind, 16 Monate, gesund, PKV wie Kind 1.

Arzt ist der Meinung, dass bei den Gesamtumstände eine Mu-Ki-Kur sinnvoll ist. Wie soll diese aber nun beantragt werden? Ein Anruf bei der Beihilfe (KVBW) brachte mich nicht wirklich weiter (ich schicke Ihnen Info-Material, wenn noch Fragen sind bitte wieder melden).

Möglichkeit 1:
Antrag kpl. über Mutter und GKV, Kinder als Begleitpersonen weil Trennung nicht möglich (Trennung über 3 Wochen ist wirklich nicht mgl.)

Möglichkeit2:
Antrag über Mutter und GKV über die Probleme der Mutter, Antrag 2 über Sohn 1 wegen dessen Probleme, Kind 2 als Begleitperson.

Möglichkeit 3:
Antrag nur über Kind 1, Mutter und Kind 2 als Begleitperson?

Möglichkeit 4:
??????????

Ich bin mir bewusst, dass es keine Einrichtung gibt, die Burn Out, starke Unruhe und schwere Hüftprobleme gleichzeitig behandeln kann. Leider konnte mir bis jetzt kein Arzt und die KVBW sagen was man am besten beantragen soll. Ist eine Kur bei 2 Kostenträgern (GKV + PKV) überhaupt durchführbar ??

Die Zuzahlung sollte natürlich so gering wie möglich sein. Noch zu meiner PKV: Ich bin (leider) bei der Debeka und diese ist nun bei der Kur nicht gerade gut.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Hilfe.

Gruß
Martin

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Czauderna, Sonntag, 25.07.2010, 13:13 (vor 5239 Tagen) @ Martin

Hallo,
die Variante über die GKV könnte die erfolgversprechende sein.
Mutter ist ist Antragstellerin und Kind fährt mit - Kosten für Kind können von der GKV-Kasse übernommen werden.
Entscheidung trifft allerdings die Kasse.
Gruss
Czauderna

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 27.07.2010, 23:03 (vor 5236 Tagen) @ Czauderna

Die oft gescholtene debeka ist so gut, wie man sich bei ihr versichert. Tagegelder für ambulante und stationäre Aufenthalte in Kureinrichtungen und Sanatorien kosten im Traif BE/S2 ganze 1,68€ mehr pro Monat und Kind ..

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Martin, Mittwoch, 28.07.2010, 12:59 (vor 5236 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

den Tarif BE hab ich natürlich.

Trotzdem ist die Konstellation nicht ganz einfach,da meine Frau ja GKV ist und die Kinder PKV. Wie bereits erwähnt hat selbst die KVBW nur ausweichende Antworten gegeben.

Gruß
Martin

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Netti @, Mittwoch, 17.08.2011, 21:50 (vor 4851 Tagen) @ Martin

Hallo,

ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich bin gesetzlich versichert und meine Kinder in der PKV. Meine GKV hat mir mitgeteilt, dass sie die Kosten für eine Mutter Kind Kur für die Kinder (sollen nur Begleitperson sein, da nur ich als Mama kurbedürftig bin) nicht übernehmen.
Hat jemand einen Rat ob und wo eine Regelung,event. gesetzlich, verankert ist?
Im SGB V konnte ich nichts finden.

Vielen Dank!

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Czauderna, Mittwoch, 17.08.2011, 22:16 (vor 4851 Tagen) @ Netti

Hallo,
Mir ist auch kein gesetzliche Regelung bekannt - es geht allenfalls über die Schiene
"Haushaltshilfe" , andere Chancen sehe ich da nicht.
Leistungsnehmerin in diesem Falle bist du als Mutter, nicht die Kinder, die, wie du auch geschrieben hast, "nur" mitfahren.
"Haushaltshilfe" setzt dagegen nicht die versicherung der Kinder
bei der GKV voraus.
Gruss
Czauderna

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Netti @, Donnerstag, 18.08.2011, 05:51 (vor 4850 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich hatte gestern schon bei meiner GKV angerufen und es auf der Schiene Haushaltshilfe probiert, der Bearbeiter meinte jedoch, dass dies auf keine Fall geht und wollte sich auch auf keinerlei Diskussionen ein lassen. Er meinte ich solle ihm einen Fall bringen wo die GKV die Kosten für die PKV Kinder übernommen hat und dann könnten wir neu verhandeln, in die Richtung warum sollte ich dann schlechter gestellt werden als der Fall der schon einmal bewilligt wurde.Er weiß sicherlich genau das ihm keinen Fall vorweisen kann, da ich dafür ja auch jemanden kennen müsste der diese Fallkonstellation hat.

Mir bleibt sicherlich nur der Weg über einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich glaub dann brauch ich ne Kur weil ich ne Kur beantragen wollte...

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Czauderna, Donnerstag, 18.08.2011, 08:01 (vor 4850 Tagen) @ Netti

Hallo,
Die Kosten für gesunde Begleit­kinder sind als Neben­leistung zur Haupt­leistung anzusehen und fallen ebenfalls in die Leistungs­zu­stän­digkeit der Kasse des Eltern­teils.

Für privat versi­cherte gesunde Begleit­kinder muss die Kasse der Mutter die Kosten der Maßnahme übernehmen. Zur Abgeltung aller Kosten wird ein Betrag in Höhe von xxxxx € täglich pro Kind gezahlt. Dieser Betrag entspricht dem täglichen Höchstsatz für Haushalts­hilfe (selbst­be­schaffte Ersatz­kraft).

vielleicht hilft dieser Hinweis für die weitere Argumentation gegenüber der Kasse
Die Aussage dass Haushaltshilfe nicht in Frage käme halte ich für sehr gewagt.
Gruss
Czauderna

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Netti @, Donnerstag, 18.08.2011, 14:35 (vor 4850 Tagen) @ Czauderna

Gibt es zu diesem Passus eine Geschäfts- oder Dienstanweisung?? Der Bearbeiter bei meiner GKV will von mir was vorgelegt haben.
Er will einfach nicht mit sich reden lassen.

Mu-Ki-Kur bei GKV und PKV - Angehörige

Czauderna, Donnerstag, 18.08.2011, 20:57 (vor 4850 Tagen) @ Netti

Hallo,
Kommt nach Abschnitt 2.3[.1] Haushaltshilfe ausnahmsweise bei auswärtiger
Unterbringung der Kinder ohne Weiterführung des eigenen Haushalts in
Betracht, gelten zur Kostenerstattung folgende Regelungen:

a)
Bei Unterbringung des Kindes (der Kinder) in einer Kinderkrippe,
Kindertagesstätte oder bei Verwandten vom 3. Grad an [bzw. bei
Nichtverwandten] sind als Aufwendungen die nachgewiesenen Kosten zu
erstatten, höchstens jedoch der Betrag, den der Leistungsträger für eine
selbst beschaffte Ersatzkraft aufzuwenden gehabt hätte (vgl.


Rundschreiben 88c Haushaltshilfe

oder

Leistungsgrundlage ist § 38 SGB V. Anspruch auf Haushaltshilfe kann wegen
Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer
medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer Mutter-Kind-Kur
bestehen, wenn wegen einer dieser Leistungen die Weiterführung des
Haushaltes nicht möglich ist. Auch wenn aus medizinischen Gründen die
Mitaufnahme mit einem Kind im Krankenhaus notwendig ist, besteht Anspruch
auf Haushaltshilfe.

§ 38 §
SGB V.§ 38 Haushaltshilfe

Vielleicht hilft das weiter

Gruss
Czauderna

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