rechnung wahrscheinlich fehlerhaft (Private Krankenversicherungen)

Maren, Freitag, 23.07.2010, 09:11 (vor 5241 Tagen)

hallo,

nach einem stationären aufenthalt habe ich eine krankenhausrechnung erhalten, die laut meiner PKV und meiner beihilfe falsch ist. das krankenhaus hält sie für richtig. bevor ich auf hohen kosten sitzenbleibe, möchte ich die rechnung von einer unabhängigen stelle gerne überprüfen lassen. wo kann ich das tun? die landesärztekammer sagt, sie sei nicht zuständig (nur für ärzte, nicht für krankenhäuser).

danke,
maren

rechnung wahrscheinlich fehlerhaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 23.07.2010, 11:09 (vor 5241 Tagen) @ Maren

Wende Dich doch bitte nochmal an die Leistungsabteilung des Versicherers und frage nach, ob Du nicht, wie bei vielen Gesellschaften möglich diese strittige Rechnung an den Versicherer einfach abtreten kannst. Dann müßte sich das Krankenhaus im Mahn- bzw. ggf. Klagefall für den 50%igen beihilfeversicherten Anteil ausschließlich an die Gesellschaft wenden und deren Rechtsabteilung bewirkt mit vielen Fachjuristen bekanntlich oft mehr, als Dein Anwalt auch mit AdvoCard. Der restliche Beihilfeteil erledigt sich nach möglicher Einigung gleich mit.

Fragen? joachimroehl@web.de

rechnung wahrscheinlich fehlerhaft

TC, Freitag, 23.07.2010, 23:28 (vor 5240 Tagen) @ Joachim Röhl

"Rechnung abtreten"? Das geht? Ich dachte immer, man könne nur Forderungen abtreten, also eigene Ansprüche. Aber Ansprüche, die sich gegen einen selbst richten? Das hieße ja, man würde einem Gläubiger (der Klinik) ohne deren Willen einen anderen Schuldner (die Versicherung) unterschieben!? Die Vertragsverhältnisse sind doch zu trennen: Ich schulde dem Arzt Entgelt aus dem Behandlungsvertrag, die PKV schuldet mir Erstattung aus dem Versicherungsvertrag. Wenn es dann im Verhältnis zwischen mir und der PKV mit der Erstattung hakt, weil eine Rechnung nicht anerkannt wird, muss das den Arzt erstmal nicht jucken, so lange ich nicht selbst seine Rechnung widerlege.

rechnung wahrscheinlich fehlerhaft

RHW, Sonntag, 01.08.2010, 13:45 (vor 5232 Tagen) @ TC

Hallo,
eine Rechnung "abtreten" - ist mir auch ganz neu. Ich glaube nicht, dass das Krankenhaus da mitspielt. Das Krankenhaus wird die Mahnungen bestimmt an den Patienten schicken.

Vielleicht ist diese Stelle hilfreich:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

Oder um nähere Infos von der PKV zu bekommen:
http://www.pkv-ombudsmann.de/

Viel Erfolg!

Gruß
RHW

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