Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Georg @, Mainz, Dienstag, 20.07.2010, 09:07 (vor 5245 Tagen)

Hallo,

Habe ein kleines Problem, mit dem scheinbar die GKVs überfordert sind.

Bin, eher war, seit 03/2009 in der PKV. Diese hat mir letzte Woche fristlos gekündigt wegen Verstoss gegen die Vorvertragliche Auskunftpflicht. (Leider berechtigt und unwiderruflich)

Mein Makler winkt ab, eine andere PKV wird mich nach der Kündigung nicht nehmen.
Die GKV sagt, von der PKV gehts nicht zurück in die GKV, weil ich ja über der Beitragsbemessungsgrenze liege.

Wie sieht die Situation nun wirklich aus?
Ich weiss, das ist "kein Fall von der Stange", aber irgendeine Lösung/korrekte Verfahrensweise muss es da doch geben.

Danke im voraus

Georg

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

ratte1, Dienstag, 20.07.2010, 11:06 (vor 5245 Tagen) @ Georg

Hallo,

die GKVs sind hier nur inwoweit überfordert, als Sie Ihnen keinen Versicherungschutz bieten können. Dieses wäre nur möglich, wenn bei Ihnen Versicherungspflicht eintreten würde, z.b. durch eine versicherungspflichtige Bschäftigung.

Ansonsten ist für Sie die PKV zuständig. Wie das für Sie funktioniert, können hier aber sicher die Experten der PKV sagen.


MfG
ratte1

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Czauderna, Dienstag, 20.07.2010, 11:08 (vor 5245 Tagen) @ ratte1

Hallo,
der Aussage von Ratte1 kann ich mich nur anschliessen - hier ist die PKV gefordert.
Gruss
Czauderna

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

gast, Dienstag, 20.07.2010, 16:58 (vor 5244 Tagen) @ Czauderna

@ratte1 und Czauderna .... tolle GKV-Spezialisten ... :-(((

Natürlich muss dich deine letzte gkv als NICHTVERSICHERTER wieder nehmen, da dein Vertrag rückabgewickelt wird, bist du ab 03/09 NICHTVERSICHERT und da du zuletzt in der GKV warst, musst du nich bei deiner letzten Kasse versichern und Beiträge ab 03/09 nachzahlen

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

ratte1, Dienstag, 20.07.2010, 17:09 (vor 5244 Tagen) @ gast

@gast,

wer hat denn von Rückabwicklung gesprochen?

der TE hat angegeben, dass seine PKV ihm fristlos gekündigt hat, nicht, dass der Vertrag rückabgewickelt wurde.

ratte1

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

gast, Dienstag, 20.07.2010, 17:13 (vor 5244 Tagen) @ ratte1

weil Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht lt. AVB die Rückabwicklung zur Folge hat und manch einer schreibt dann halt "fristlos gekündigt" ...............

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.07.2010, 19:37 (vor 5244 Tagen) @ gast

@georg, die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflich ist eine Sache, die möglichen Folgen damit je nach Unternehmen eine ganz andere und erfahrungsgemäß sogar abhängig von den Auffassungen der einzelnen Gruppenleiter und Gesellschaftsärzte in Abstimmung mit den Rechtsabteilungen auch innerhalb eines Unternehmens. Insofern: falls nicht Diagnosen wie Diabetes mellitus, Morbus Crohn, Rheuma, Epilepsie, akute psychogene Behandlungen oder HIV, AIDS und Multiple Sklerose im Blickfeld stehen, wäre eine unverbindliche Anfrage der einfachste Weg, um innerhalb von 24h Klarheit über die Auffassungen weiterer Gesellschaften Kenntnis zu haben. Denn selbst ein fünf Jahre trockener Alkoholiker ist versicherbar, sämtliche Krebserkrankungen, wenn ebensolang Behandlungs- und Beschwerdefreiheit bestehen und zudem gibt es bei den vier Unternehmen axa, allianz, dkv und victoria noch sogenannte Gruppenverträge, wo auch schwierige Risiken Dank Kontrahierungszwang versichert werden müssen und ein Zuschlag gekappt wird. Falls Du aber definitiv in die GKV zurück willst, wird es nur dann unproblematisch, falls Dein Vertrag durch die PKV ab Beginn! aufgehoben wurde. Der meist teuere Weg in den Basitarif wäre ein einfacher und schlechter Ausweg und meines Erachtens nur ein äußerst holziger Notausgang.

Fragen? joachimroehl@web.de

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Simone, Dienstag, 20.07.2010, 21:38 (vor 5244 Tagen) @ ratte1

@ratte1: Da Du anscheinend keine Ahnung hast, hör doch ENDLICH auf hier solch einen Stuss zu verbreiten!

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

ratte1, Dienstag, 20.07.2010, 23:33 (vor 5244 Tagen) @ Simone

@simone

welchen Stuss?

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.07.2010, 23:39 (vor 5244 Tagen) @ Simone

.. immer schön, wenn unser Erfahrungsaustausch mehr einem ruhigen Schachspiel, denn einem Boxkampf ähnelt.

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Martin, Mittwoch, 21.07.2010, 12:19 (vor 5243 Tagen) @ Simone

Aber Simone!- Nicht nur der Solidaritätsgedanke liegt dir fern sondern auch noch die Nächstenliebe...

Richtig angefressen oder?

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Gast, Mittwoch, 21.07.2010, 12:32 (vor 5243 Tagen) @ Martin

Oh Simone, was bist du für ein armes Menschenkind!
:-(

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Simone, Mittwoch, 21.07.2010, 23:10 (vor 5243 Tagen) @ Gast

@Gast: Ich bin nicht arm, sondern ab dem 01.01.2011 wieder in der GKV! Ihr wolltet doch unbedingt, dass ich solidarisch bin. Noch ein paar Monate und ich bin es wieder.

@Joachim: Nochmal vielen Dank für Deine Infos. Ich habe mich mit meinem Versicherungsvertreter zusammengesetzt. Er macht mir in den nächsten Tagen ein Angebot für diverse Zusatzversicherungen, ähnlich Deinem Vorschlag. Da ich aber fast 18 Jahre in der PKV bin und nicht 10 Jahre, wie Du angenommen hast, zahle ich je nach Umfang zwischen 10 und 40 Euro im Monat. In allen Varianten sind eine gute Zahnzusatz-, Krankenhaus- (Chefarzt und 1-Bett), Krankentagegeld- und Pflegeversicherung von min. 1500Euro monatlich enthalten. Nochmals vielen vielen Dank!

@all: Ich kann nur Jedem empfehlen möglichst früh in eine gute PKV zu wechseln und kurz vor dem 55. Geburtstag zurück in die GKV zu wechseln. Es lohnt sich richtig :-D

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

RHW, Donnerstag, 22.07.2010, 06:03 (vor 5243 Tagen) @ Simone

Hallo,

@all: Ich kann nur jedem empfehlen möglichst früh in eine gute PKV zu wechseln und kurz vor dem 55. Geburtstag zurück in die GKV zu wechseln. Es lohnt sich richtig :-D

Vor einigen Jahren hieß der Tipp: kurz vor der Rente zurück in die GKV zu wechseln. Als dann überraschend die Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt wurde, wurden einige böse überrascht. Bei den vielen Gesundheitsreformen ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Altersgrenze von 55 abgesenkt wird.
Übrigens wird es auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente (unabhängig vom Alter)sehr schwierig in die GKV zurückzukommen.

Viele, die sich darauf verlassen haben, in die GKV zurückkommen zu können, waren (plötzlich und unerwartet) überrascht, dass es nicht geht.

Tipps, die heute noch funktionieren, können nächsten Monat bereits ausgeschlossen sein.

Gruß
RHW

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Simone, Donnerstag, 22.07.2010, 08:41 (vor 5243 Tagen) @ RHW

Da wir in Deutschland leben braucht man wirklich keine Angst vor kurzfristigen Änderungen haben. Hier wird erst ein Jahr diskutiert, bis es dann endlich zu einer Gesetzvorlage kommt.
Ich denke da nur mal an das jüngste Beispiel von Schwarz / Gelb: Vor der Bundestagwahl (also vor ca. 9 Monaten) hat die Koalition einstimmig beschlossen, dass sofort die 3-Jahresfrist wieder auf 1 Jahr reduziert werden soll. Bis heute ist noch nichts geschehen.

Also macht euch keine Sorgen. Gravierende Änderungen dauern in Deutschland IMMER eine Ewigkeit. Das wird auch mit Sicherheit zukünftig so sein.

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

HRO @, Chemnitz, Donnerstag, 22.07.2010, 10:31 (vor 5243 Tagen) @ Georg

jeder weiß, dass man sich in der GKV freiwillig versichern kann, wirklich jeder!!!!

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Targot, Donnerstag, 22.07.2010, 12:55 (vor 5242 Tagen) @ HRO

Nein, nicht jeder kann sich in der GKV versichern (vor allem nicht freiwillig).

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

RHW, Donnerstag, 22.07.2010, 21:33 (vor 5242 Tagen) @ Targot

Hallo,
in § 5 SGB V stehen alle Personen, die versicherungspflichtig sind. In § 6 SGB V sind hierzu Ausnahmen genannt. In § 9 SGB V sind alle Personen genannt, die frewilliges Mitglied werden können. Daneben können sich nur noch Familienangehörige (§ 10 SGB V) in der GKV versichern. Es gibt keine weiteren Personenkreise.
Gruß
RHW

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Manfred B. @, Nürnberg, Freitag, 23.07.2010, 10:58 (vor 5242 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

da hier im Forum die Leute mehr über Ihre Eitelkeiten diskutieren,
als über das eigentliche Thema möchte ich mich einfach nur zum Thema äußern.
Sollten Sie Hilfe benötigen um tatsächlich auch wieder in ein PKV zu kommen, kann ich Ihnen gerne helfen.

Es gibt fast immer einen Weg.

Mfg.
Manfred B.

Da hilft nur der PKV-Basistarif!

Thomas, Mittwoch, 28.07.2010, 15:02 (vor 5236 Tagen) @ Georg

Hier gibt es außer einer Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze wohl nur den Weg in der PKV-Basistarif. Keine PKV darf ablehnen, nur die, die Sie angelogen haben und zwar wegen gestörtem Vertragsverhältnis zu Ihnen.
Also einfach zu einem Geschäftstellenversicherer (z.B. DKV, HUK, Debeka) in die nächste Geschäftstelle (nicht zum Vertreter einer solchen Versicherung!) gehen und Abschluss mit Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz und das SGB V erzwingen. Zu Maklern nur gehen, wenn man eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen bereit ist, denn in solchen Fällen gibt es halt keine Provision und damit auch kein Entgegenkommen.
Aus dem Basistarif kann man dann grundsätzlich nach drei Jahren raus, wenn die neue oder eine andere Gesellschaft einem für gesund genug hält für einen Normaltarif.

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Wiffi, Krefeld, Mittwoch, 04.08.2010, 10:44 (vor 5230 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

mir geht es genauso wie dir. Bei mir sieht es so aus, das eine OP am Rücken vor 34 Jahren als Kündigungsgrund herangezogen wird. Kann aber zum 1.1.2011 wieder in die GKV (verdiene weniger). Nur was mache ich in der Zwischenzeit? Muss mich meine jetzige PKV zum Basistarif nehmen oder nicht. Eigentlich möchte ich mit dieser Spitzel PKV nichts mehr zu tun haben. Wie sieht deine Entscheidung bisher aus?

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Thomas, Sonntag, 08.08.2010, 15:32 (vor 5225 Tagen) @ Wiffi

Sie müssen zu einer anderen PKV in den Basistarif. Dort können Sie trotz Mindestvertragslaufzeit des Basistarifs dann wegen Versicherungspflicht in der GKV wieder sofort nach Eintritt dieser GKV-Versicherungspflicht kündigen.

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Czauderna, Sonntag, 08.08.2010, 17:40 (vor 5225 Tagen) @ gast

Hallo,
ja sind wir - wir antworten auf konkrtete Fragen und nicht auf
"was wäre wenn" und " das kann man sich doch denken".
Gruss
Czauderna

Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV

Lydia W. @, Würzburg, Freitag, 11.01.2013, 15:54 (vor 4338 Tagen) @ Manfred B.

Hallo Manfred B.,

Du hast im Krankenkassenfurum deine Hilfe angeboten, wie man eine neue PKV abschliessen kann, auch wenn man fristlos von der alten rausgeschmissen wurde. Einmal stand ich schon vor dem Problem bei einem meiner Söhne, und habe mit Ach-und-Krach eine neue gefunden. Bei meinem anderen Sohn befürchte ich einen Rausschmiss (sobald ich die Rechnungen einreiche). Diesmal möchte ich aber erst die Zusage der neuen haben. Die ersten telefonischen Anfragen waren aber negativ. Mein Sohn hat ADS. Gilt dein Hilfsangebot noch? Wäre echt sehr dankbar für Tipps, wie ich für meinen Sohn eine neue PKV finde.

Herzlichen Dank schon mal vorab!

Lydia

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum