Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, (vor 5634 Tagen)

Nach dem Gemeinsamen Rd. 08j, Punkt 2.1.3 können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch die mit dieser Einkunftsart verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeit veranlasst sind. Dazu gehören u.a. Geldbeschaffungskosten für Haussanierungen. Lt. meinem Steuerberater geht das aber nur für 5 Jahre, obwohl die Zinsaufwendungen wesentlich länger anfallen. Die Zinsen können lt. Steuerrecht nicht abgesetzt werden, was so ausgelegt wird, als wenn diese Beträge zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Durch diesen Umstand hat meine Ehefrau jetzt die Grenzwerte überschritten, die für die Familienversicherung gelten. Meine Kasse hat die Familienversicherung jetzt per 31.07.2006 beendet und eine freiwillige Versicherung ab 01.08.2006 angeboten.

Folgende Fragen.
1.) Ist die Verhaltensweise der Kasse im Hinblick auf die Kosten für die Geldbeschaffungskosten richtig?
2.) Gibt es nicht die Möglichkeit, dass die Familienversicherung
erst mit dem Tage endet, an dem die Besonderheiten (das wäre hier der Januar 2010) bekannt geworden sind?

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

RHW, (vor 5634 Tagen) @ Gast

Hallo,
die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Das Gesamteinkommen ist nach § 16 SGB IV definiert als "Einkünfte im Sinne des Steuerrechts". Das bedeutet, für die Kasse sind alle steuerrechtlichen Regelungen maßgebend und verbindlich.
Die Kasse hat hier keinen Spielraum.

Welche Einkünfte wiesen die Steuerbescheide in der Vergangenheit auf? Was hat sich jetzt geändert? Welche Angaben wurden im jährlichen familienversicherungs-Fragebogen der Kasse gemacht?
Besteht eine Ehe mit Zugewinngemeinschaft? Gehört die Immobilie zum gemeinsamen Vermögen?

Gruß
RHW

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

Gast, (vor 5631 Tagen) @ RHW

Sorry, hier ist ein Fehler aufgetreten. Fakt ist, das die Tilgung 5 Jahre und die Zinsen immer absetzbar sind. Die Entscheidung der Kasse ist deshalb korrekt.
Vielen Dank für die Hinweise.

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

Besucher @, München, (vor 5622 Tagen) @ Gast

Frage-Ergänzung: Bei uns bahnt sich ein ähnliches Thema heraus, es geht dabei aber nicht so sehr um Tilgung (wußte gar nicht dass das abziehbar ist, für diesen heißen Tipp schon einmal Danke) sondern Disagien usw. Jedenfalls übersteigt das Einkommen nach V&V dieses oder nächstes Jahr die Schwelle.

Die Frage: Wie hoch fällt der Beitrag aus wenn man die Fam.Vers. verlassen muss? Gleich der zum Beispiel für Selbständige gültige Mindestsatz (fast 300€/Monat) oder geringer? Danke für eine Info

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

Czauderna, (vor 5622 Tagen) @ Gast

Hallo,
wie oft wurde seitens der Kasse seit 2006 die Familienversicherung überprüft ??
Gruss
Czauderna

Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung

ratte1, (vor 5621 Tagen) @ Czauderna

für mitteilungswütige Mitleser - ich bin wieder im Dienst, trotzdem keine Mitteilung an Hamburg notwendig, aber wenn Ihr meint dann bitte Tag und Uhrzeit nicht vergessen !!!
Czauderna

@czauderna
Ich war schon ganz gespannt, was nach Deinem Urlaub unter Deiner Antwort steht und habe laut gelacht. Schönen Start in die Arbeitswoche (aber hoffentlich erst morgen!)
MfG
ratte1

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