Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Mara, Sonntag, 18.07.2010, 20:10 (vor 5249 Tagen)

Ich werde demnächst in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, und bringe neben einer Schwerbehinderung (GdB 60) noch einen guten Strauß Vorerkrankungen mit. D.h. ich bin wäre bei einem Wechsel von der GKV in die PKV auf jeden Fall auf die Öffnungaktion angewiesen. Diese gilt jedoch nicht für den Beihilfeergänzungstarif, dieser kann mir also verweigert werden. Nun stelle ich mir folgende Fragen:

1. Braucht man den Beihilfeergänzungstarif wirklich? Soweit ich das verstehe, deckt der vor allem Lücken bei Zahnersatz und Hilfsmitteln ab, nichts also, was ein unübersehbares finanzielles Risiko bedeutet und was mit ein paar 1000ern auf der hohen Kante nicht zu schultern wäre.

2. Sollte ich das in (1) falsch einschätzen: gibt es PKV-Tarife, die besonders viele Beihilfelücken schließen, so daß man also im Rahmen der Öffnungsaktion besonders viel abgeckt bekommt, auch wenn man für den Beihilfeergänzungstarif abgelehnt wird? Empfehlungen?

Beihilfeergänzungstarif

Gast, Sonntag, 18.07.2010, 23:01 (vor 5249 Tagen) @ Mara

Ja, es gibt Tarife, die im Rahmen der Öffnugnsaktion relativ wenige Lücken aufweisen und es gibt auch Tarife mit eklatanten Lücken (z. B. Debeka bei den Hilfsmitteln etc.).

Bitte lesen Sie alte Beiträge hier im Forum, v. a. Thomas hat hierzu viel geschrieben.

Gruß!

Gast

Beihilfeergänzungstarif

RHW, Montag, 19.07.2010, 04:52 (vor 5248 Tagen) @ Gast

Hallo,

vielleicht ist dieser Link interessant, um die Vielfalt der Hilfsmittel (z.B. bei Erblindung oder für Rollstuhlfahrer) abschätzen zu können. M.E. werden die Kosten gerade im Hilfsmittelbereich häufig unterschätzt (hohe Preise, da im Gegensatz zu Alltagsgegenständen nur kleine Serien):
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Vielleicht interessant beim Vergleich PKV/GKV:
PKV
Überraschungen gibt es häufig, wenn ein nichtberufstätiger Ehegatte in der GKV und der berufstätige Ehegatte in der PKV versichert ist: die Beiträge in der GKV werden dann nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten berechnet (gilt nicht bei Versicherungspflichtigen in der Elternzeit).
Absatz 5:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html

Es empfiehlt sich beim Vergleich GKV/PKV immer ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler). Auch die Verbraucherzentrale bietet hierzu Beratungen an.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum