Risikozuschlag bei Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

Maren, Donnerstag, 15.07.2010, 11:10 (vor 5249 Tagen)

Hallo,

seit einem Jahr bin ich privat versichert bei der Barmenia, ich bin über die Beamten-Öffnungsklausel hineingekommen. Mein Sohn und ich wurden mit einem Risikozuschlag behaftet, bei meinem Sohn wegen einer anstehenden, kleinen OP, bei mir wegen einer Psychotherapie, die ich in der Vergangenheit gemacht habe.

Mein Sohn ist mittlerweile operiert (ohne Folgen), meine Psychotherapie ist längst beendet - ich würde den Risikozuschlag gerne loswerden. Die Barmenia allerdings sagt mir, dass ich den Zuschlag niemals loswerde, weil ich ja über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen bin. Normal hätten sie mich ja nie genommen, deshalb wird der Zuschlag mein Leben lang bestehen bleiben. Ist diese Angabe richtig?

Maren

Risikozuschlag bei Öffnungsklausel

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.07.2010, 12:01 (vor 5249 Tagen) @ Maren

Öffnungsklausel heißt, daß es für beihilfefähige Neuversicherte bei Vertragsbeginn keine Ablehnung gibt und der medizinische Zuschlag auf max. 30% beschränkt ist. Heißt knapp zwanzig Unternehmen der PKV versichern z.B. den Diabetiker wie auch den Rheumatiker obwohl auch diese Diagnosen für nichtbeihilfefähige Verträge eine eindeutige Ablehnung bedeuten würden. Das ist doch in der Regel immer noch weitaus besser, als Kassenschutz mit dortiger voller! Prämie. Da auch psychogene Geschichten eine sehr hohe Rückfälligkeit nicht ausschließen, hat barmenia hier so hart reagiert und zugegeben schlecht kommuniziert. Denn drei bis fünf Jahre Behandlungs- und Beschwerdefreiheit lassen den Zuschlag erfahrungsgemäß in neuem Licht erscheinen. Für die Überprüfung des Zuschlages beim Sohn, würde ich einfach eine aktuelle Selbstauskunft vorlegen, wo Status und Prognose entsprechend der Diagnose ärztlich dokumentiert werden durch die Beifügung des Entlassungsberichtes, aktueller Röntgenbilder, Laborbefund etc.

Fragen? joachimroehl@web.de

Zusatzfrage

Maren, Donnerstag, 15.07.2010, 15:20 (vor 5249 Tagen) @ Maren

Ich frage mich außerdem immer wieder, ob ich nicht besser in den Basistarif für Beamte wechseln soll (bekomme 70% Beihilfe). Der einzige Nachteil scheint mir nur darin zu liegen, dass mein Arzt nur bis zum 1,8fachen statt bis zum 3,5fachen abrechnen kann, das aber ist immer noch mehr als GKV, zudem unbudgetiert. Somit wäre ich Privatpatient 2. Klasse, aber immer noch lukrativer als die Masse der GKV-Patienten.

Bevor ich mich jetzt jahrelang über die beiden Risikozuschläge aufrege, sollte ich nicht einfach in den Basistarif wechseln??? Oder habe ich irgendeinen wichtigen Aspekt übersehen?

Maren

Zusatzfrage

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.07.2010, 16:39 (vor 5249 Tagen) @ Maren

Im Basistarf für Beamte (BTB) wärst Du bei angegebener 70%iger Beihilfe mit rund 180€ inklusive Pflegeversicherung dabei, so Du angenommen dreissig bist und 55€ wären´s für den Sohnematz. Im gängigen Beihilfetraif dagegen nur knapp 120€ plus 40€ laut aktuellem Marktblick und noch ohne! die 30% Zuschlag. Dennoch mein Tip den Zuschlag wie beschrieben zu monieren. Zum BTB selbst und zur Öffnungsaktion findest Du hier sehr viel Wertvolles von Thomas geschrieben über die Suche oben links.

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