Getrennt lebens vom ehemann und stiefkind des ehemannes! (Gesetzliche Krankenkassen)
Im Klartext:
Sie sind noch verheiratet und leben in der Wohnung des neuen Partners. Bis zur Scheidung haben Sie bei Ihrem EX einen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung.
Das Stiefkind (Ihr Ehemann ist nicht der Vater?) hat nur einen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung, wenn es in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebt und wenn es überwiegend von ihm unterhalten wird.
Das Kind ist grundsätzlich schon versichert, aber das kostet pro Monat ca. 140 EUR. Testen Sie doch einmal, ob das Kind nicht evtl. beim "Erzeuger" kostenlos über die Krankenkasse versichert werden kann.
Ja, Liebe ist nicht alles....., schildern Sie Ihrem Sozialamt den Fall oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die geringfügige Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Gleitzonenbeschäftigung (Einkommen ab 401 EUR) umwandeln könnte. Nachteile hat er dadurch eher keine. Infos dazu gibt es bei jeder Krankenkasse.
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- Getrennt lebens vom ehemann und stiefkind des ehemannes! -
Chalzi25,
14.07.2010, 19:57
- Getrennt lebens vom ehemann und stiefkind des ehemannes! - Gast, 14.07.2010, 21:16