Rückkehr in die GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Forum,
ich werde am 23.01.2012 55 Jahre alt. Zurzeit bich ich also 53 Jahre, bei der kath. Kirche angestellt und seit ca. 18 Jahren in der PKV. Ich habe damals gleich einen hochwertigen Tarif gewählt, der hohe Altersrückstellungen bildet und möglichst den Arbeitgeberanteil voll ausnutzt. Dies empfahl mir mein damaliger Versicherungsmakler. Weiterhin gab er mir den Rat, so spät wie möglich wieder in die GKV zu wechseln, die Altersrückstellungen in Zusatzversicherungen (Zahn, Krankenhaus, Ambulant) zu wandeln und als Rentnerin die kostengünstigere, rentenabhängige GKV zu wechseln. Durch die Zusatzversicherungen, die durch die hohen Altersrückstellungen fast kostenlos sind, habe ich dann bei niedrigen Beiträgen fast den gleichen Versicherungsschutz wie bei meiner jetzigen PKV. Auf diese Weise nutzt man beide Systeme optimal aus.
Nun zu meiner Frage: Soweit ich informiert bin kann man heutzutage praktisch nur noch bis zum 55. Lebensjahr wieder in die GKV zurückkehren. Das war damals bei Vertragsabschluss noch anders. Mein Arbeitgeber bietet seit einigen Jahren ein Lebensarbeitzeitkonto an. In dieses Konto kann ich Überstunden oder beliebige Beträge von meinem Brutto-Gehalt einzahlen, um dann später früher in Rente zu gehen. Hierdurch kann ich problemlos mein Jahresbrutto unterhalb der BBG bzw. JAEG reduzieren.
Welche Grenze ist für mich entscheidend, um wieder versicherungspflichtig zu werden und wann muss ich mein Gehalt reduzieren?
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße
Simone