Unfall Wahlleistungen Haftpflichtversicherung (Private Krankenversicherungen)

Markus, Dienstag, 13.07.2010, 14:16 (vor 5251 Tagen)

Hallo,

wenn ich z.b. bei einem Verkehrsunfall "unschuldig" bin und ich verletzt wurde und stationär Wahlleistungen in Anspruch nehme - dann vermerke ich das ja bei der Einreichung der Rechnungen bei der PKV und teile den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung mit.

Muss nun diese Haftpflichtversicherung nur die Regelleistungen oder auch die Wahlleistungen ggü. meiner PKV bezahlen?

....man könnte ja auf die Idee kommen und auch ohne PKV Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, da ja eh die gegnerische Haftpflicht alle Rechnungen bezahlen muss????

Unfall Wahlleistungen Haftpflichtversicherung

Charlie Brown, Dienstag, 13.07.2010, 20:23 (vor 5251 Tagen) @ Markus

Der Schädiger ist verpflichtet, den Zustand vor Schadenseintritt wiederherzustellen (§§ 249 (1), 823 BGB). Daher sind auch die Krankenhauskosten ersatzpflichtig.

Wahlleistungen sind dabei zum einen zur Wiederherstellung nicht nötig, zum anderen aufgrund § 254 (2) BGB nicht ersatzpflichtig.

Der Schädiger (bzw. je nach Falllage dessen Versicherer) muss nicht alle Rechnungen bezahlen, sondern nur die berechtigten (!) Forderungen erfüllen. Der Versicherer wird unberechtigte Forderungen zurückweisen. So einfach ist es also nicht ;)

Unfall Wahlleistungen Haftpflichtversicherung

RHW, Dienstag, 13.07.2010, 22:11 (vor 5251 Tagen) @ Charlie Brown

Ich vermute, dass die Versicherung hier auch die Schadensminderungspflicht ins Spiel bringen wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SchadensMinderung.php

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