Rückkehr in die GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.07.2010, 20:23 (vor 5246 Tagen) @ Simone

@simone, weißt ja "wer da hat, dem wird gegeben; und wer nicht hat, von dem wird man nehmen auch was er hat" und in diesem Sinne kann ich Deine Weitsicht durchaus verstehen.

Die 45.000€ müßtest Du auf jeden Fall als Versicherter mit Vertragsbeginn früher Januar 2003 noch vor! Deinem 55. Geburtstag unterbieten. Danach würde nach aktueller Gesetzeslage der Weg in die GKV nur noch über §10 SGB V per Familienversicherung beim Ehegatten möglich sein, so Du einen hast oder im Verlaufe der Jahre noch ehelichst. Auch hier die zu beachtenden Feinheit, Dein Einkommen für eine Zutrittsberechtigung muß laut Punkt (1) 5. in jedem Fall unter 365€ monatlich liegen. Erfahrungsgemäß wäre diese Tor aber sicher mit Bezug der Ruhestandsversorgung geschlossen, also Eile mit Weile.

Falls Du Deine Gesellschaft nennst, könnten wir sicher noch Alternativen für die optimale Zusatzversicherung zur GKV aufzeigen.

Fragen? joachimroehl@web.de


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