Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

JennyKPS, Dienstag, 13.07.2010, 12:00 (vor 5252 Tagen)

Hallo,

bin momentan noch etwas verwirrt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin 21 Jahre und war jetzt 4 Jahre gesetzlich krankenversichert. Da ich ab September aber wieder die Schule besuchen werde und kein Einkommen mehr habe, gehe ich zurück in die Familienversicherung. Nun stellt sich für mich die Frage, wann ich bei meiner jetzigen Versicherung kündigen muss. Sind es dann auch die 2 Monate Kündigungsfrist oder kann man den Antrag auf Familienversicherung auch kurzfristig einreichen?

Bin über jede Antwort dankbar!

Lg, JennyKPS

Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung

Frank, Dienstag, 13.07.2010, 12:33 (vor 5252 Tagen) @ JennyKPS

Hallo JennyKPS,
du musst deine Versicherung nicht kündigen.

Nur einen Antrag bei der Versicherug der Eltern auf Familienversicherung stellen, die KK der Eltern wird dann deiner akt. KK melden, dass Famiversicherung besteht.

Gruß
Frank

Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung

JennyKPS, Dienstag, 13.07.2010, 14:11 (vor 5252 Tagen) @ Frank

Hallo Frank,
vielen Dank für die schnelle Antwort!

Lg, JennyKPS

Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung

RHW, Dienstag, 13.07.2010, 21:52 (vor 5251 Tagen) @ JennyKPS

Hallo,

hier gibt es zwei verschiedene Varianten:
- wenn bisher eine Pflichtversicherung besteht (z.B. als Arbeitnehmer mit Verdienst über 400 Euro monatlich, Azubi, Arbeitslosengeldbezieher), wird man von der entsprechenden Stelle bei der Kasse abgemeldet. Die bisherige Kasse braucht dann nur noch eine Bestätigung über die nahtlose Familienversicherung.

- wenn bisher eine freiwillige Versicherung (Beschäftigung bis 400 Euro, Stellenlose etc.)besteht, ist die Mitgliedschaft selber zu kündigen. Hierfür gilt normalerweise eine Künduigungsfrist von 2 vollen kalendermonaten. Viele Kassen verzichten in ihrer Satzung beim Wechsel in die Familienversicherung auf diee Kündigungsfrist. (teiweise sogar rückwirkend).

Gruß
RHW

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