Rückkehr in die GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Simone, Samstag, 10.07.2010, 21:34 (vor 5253 Tagen)

Hallo Forum,

ich werde am 23.01.2012 55 Jahre alt. Zurzeit bich ich also 53 Jahre, bei der kath. Kirche angestellt und seit ca. 18 Jahren in der PKV. Ich habe damals gleich einen hochwertigen Tarif gewählt, der hohe Altersrückstellungen bildet und möglichst den Arbeitgeberanteil voll ausnutzt. Dies empfahl mir mein damaliger Versicherungsmakler. Weiterhin gab er mir den Rat, so spät wie möglich wieder in die GKV zu wechseln, die Altersrückstellungen in Zusatzversicherungen (Zahn, Krankenhaus, Ambulant) zu wandeln und als Rentnerin die kostengünstigere, rentenabhängige GKV zu wechseln. Durch die Zusatzversicherungen, die durch die hohen Altersrückstellungen fast kostenlos sind, habe ich dann bei niedrigen Beiträgen fast den gleichen Versicherungsschutz wie bei meiner jetzigen PKV. Auf diese Weise nutzt man beide Systeme optimal aus.
Nun zu meiner Frage: Soweit ich informiert bin kann man heutzutage praktisch nur noch bis zum 55. Lebensjahr wieder in die GKV zurückkehren. Das war damals bei Vertragsabschluss noch anders. Mein Arbeitgeber bietet seit einigen Jahren ein Lebensarbeitzeitkonto an. In dieses Konto kann ich Überstunden oder beliebige Beträge von meinem Brutto-Gehalt einzahlen, um dann später früher in Rente zu gehen. Hierdurch kann ich problemlos mein Jahresbrutto unterhalb der BBG bzw. JAEG reduzieren.
Welche Grenze ist für mich entscheidend, um wieder versicherungspflichtig zu werden und wann muss ich mein Gehalt reduzieren?

Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße
Simone

Rückkehr in die GKV

Chris, Samstag, 10.07.2010, 23:11 (vor 5253 Tagen) @ Simone

Die JAEG ist für den Wechsel zwischen PKV -> GKV und umgekehrt maßgebend.

Nur noch eine Anmerkung:

"Weiterhin gab er mir den Rat, so spät wie möglich wieder in die GKV zu wechseln, die Altersrückstellungen in Zusatzversicherungen (Zahn, Krankenhaus, Ambulant) zu wandeln und als Rentnerin die kostengünstigere, rentenabhängige GKV zu wechseln."

Da zeigt sich mal wieder die nicht vorhandene Kompetenz der PKV-Vermittler.

Eine "nur" rentenabhängige Pflichtmitgliedschaft wird es für Sie nicht geben, da Sie die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen werden.

Vielmehr werden Sie Beiträge von !allen! Einkünften zahlen die Sie bei Rentenbeginn haben. Egal ob Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen.

Rückkehr in die GKV

Simone, Sonntag, 11.07.2010, 09:26 (vor 5253 Tagen) @ Chris

Außer einer Entgeltumwandlung und einer selbstgenutzten Eigentumswohnung habe ich keine weitere Altersvorsorge. Bei der Entgeltumwandlung ist es eh egal, ob ich Pflicht- oder freiwillig versichert bin. Beiträge für die GKV und PV muss ich immer bezahlen.

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RHW, Sonntag, 11.07.2010, 05:42 (vor 5253 Tagen) @ Simone

Hallo,
es ist auch möglich, dass bei der angekündigten Gesundheitsreform für 2011 die Altersgrenze von 55 auf z.B. 50 Jahre gesenkt wird. Es gibt dann keinen Vertrauensschutz. Auch bei der Einführung der Altersgrenze von 55 Jahren gab es keinen Vertrauensschutz.

Gruß
RHW

Rückkehr in die GKV

Simone, Sonntag, 11.07.2010, 09:32 (vor 5253 Tagen) @ RHW

@RHW: Von der 1. Idee bis zum Inkrafttreten von Gesetzen vergeht dank Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsstelle soviel Zeit, dass auch wirklich jeder Depp rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Nach meinen Informationen brauche ich nur einen Monat unter die Grenze zu fallen. Die Personalabteilung muss mich dann sofort versicherungspflichtig melden, wenn absehbar ist, dass mein Gehalt auf Dauer so gering bleibt. Und das dürfte ja wohl in jedem Fall reichen.

Rückkehr in die GKV

RHW, Sonntag, 11.07.2010, 13:40 (vor 5253 Tagen) @ Simone

Der Vermittlungsausschuss wird nur bei strittigen Themen eingeschaltet.
Nicht jeder macht sich die Mühe während seines Auslandsurlaubes täglich die deutschen Nachrichten zu verfolgen.

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Simone, Sonntag, 11.07.2010, 18:24 (vor 5252 Tagen) @ RHW

Mach Dir um mich mal keine Sorgen! Ich bin selten länger als 5 Wochen im Stück im Ausland. Und so schnell sind unsere Politiker nun auch wieder nicht:

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ratte1, Sonntag, 11.07.2010, 20:03 (vor 5252 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

sollte man als Kirchenangestellte nicht dem Solidaritätsgedanken verpflichtet sein oder gilt das immer nur für andere?

MfG

ratte1

Rückkehr in die GKV

Simone, Montag, 12.07.2010, 21:40 (vor 5251 Tagen) @ ratte1

@ratte: Du hast vollkommen recht. Als Kirchenangestellte sollte man den Solidaritätsgedanken pflegen. Deshalb will ich ja auch unbedingt wieder in die Solidargemeinschaft, der GKV, beitreten und noch 5 Jahre die Höchstbeiträge zahlen. Mit 60 Jahren werde ich dann in Frührente gehen.
Wenn ich dann noch in der PKV wäre, könnte ich mir die Frührente nicht leisten. Aber Dank der GKV incl. der fast kostenlosen Zusatzversicherungen Dank der Altersrückstellungen ist der Wechsel die sinnvollste Alternative; oder habe ich irgendwo einen Gedankenfehler?

Rückkehr in die GKV

Gast, Dienstag, 13.07.2010, 08:16 (vor 5251 Tagen) @ Simone

Die wichtigen Worte stehen im Eröffnungsbeitrag: "Auf diese Weise nutzt man beide Systeme optimal aus." - Also ausnutzen.

Jetzt weiß ich, warum ich schon vor langer Zeit aus der Kirche ausgetreten bin.

Rückkehr in die GKV

Simone, Dienstag, 13.07.2010, 10:36 (vor 5251 Tagen) @ Gast

Sowie ich die Frührente angetreten habe werde ich ebenfalls aus der Kirche austreten! Zurzeit ist das leider aus verständlichen Gründen noch nicht möglich.

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ratte1, Dienstag, 13.07.2010, 14:33 (vor 5250 Tagen) @ Simone

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Simone, Dienstag, 13.07.2010, 15:09 (vor 5250 Tagen) @ ratte1

[Edit durch Moderator: Dieser Beitrag wurde wegen Verstoß gegen die Forumsregeln gelöscht.]

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.07.2010, 20:23 (vor 5250 Tagen) @ Simone

@simone, weißt ja "wer da hat, dem wird gegeben; und wer nicht hat, von dem wird man nehmen auch was er hat" und in diesem Sinne kann ich Deine Weitsicht durchaus verstehen.

Die 45.000€ müßtest Du auf jeden Fall als Versicherter mit Vertragsbeginn früher Januar 2003 noch vor! Deinem 55. Geburtstag unterbieten. Danach würde nach aktueller Gesetzeslage der Weg in die GKV nur noch über §10 SGB V per Familienversicherung beim Ehegatten möglich sein, so Du einen hast oder im Verlaufe der Jahre noch ehelichst. Auch hier die zu beachtenden Feinheit, Dein Einkommen für eine Zutrittsberechtigung muß laut Punkt (1) 5. in jedem Fall unter 365€ monatlich liegen. Erfahrungsgemäß wäre diese Tor aber sicher mit Bezug der Ruhestandsversorgung geschlossen, also Eile mit Weile.

Falls Du Deine Gesellschaft nennst, könnten wir sicher noch Alternativen für die optimale Zusatzversicherung zur GKV aufzeigen.

Fragen? joachimroehl@web.de

Rückkehr in die GKV

Simone, Dienstag, 13.07.2010, 22:38 (vor 5250 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,
vielen Dank für die qualifizierte Antwort von Dir. Ich bin bei der Signal Iduna versichert. Welche Zusatztarife kannst Du mir empfehlen?

Vielen Dank und viele Grüße
Simone

Rückkehr in die GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.07.2010, 23:33 (vor 5250 Tagen) @ Simone
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 14.07.2010, 00:20

Signal-iduna bietet (leider) tariflich keine Rundum-Kostenerstattung an und somit bleibt als Lösung aus meiner Sicht die Tarifpalette SG100-DENT/MAX-EK100-PflegePlus-EKur100 um damit private Leistungen wie 1Bettzimmer nebst wahlärztlicher Behandlung, zahnärztliche Versorgung mit z.B. teuren Implantaten versus PZR und einer GOZ bis zum 3,5fachen Satz, aber auch einem Pflegetagegeld von zusätzlichen 1500€ auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von mickrig knappen 1800€ !!! wo ein Pflegeheimplatz bundesweit schon fast 3000€ in der Pflegestufe III kostet und ebenso 3000€ privates Kurtagegeld.

Das alles würde für eine Neukundin mit 190€ richtig Geld kosten, wird aber bei Dir nach über zehnjähriger Treue in der signal-iduna ca. einhundert Euro weniger betragen und der Versicherungsverkäufer von seinerzeit hat über allemöglichen Reformen der Bundesregierungen somit Recht behalten. Da aber sind wir schon wieder mitten im Streitthema: die jahrelange Mitgliedschaft in der GKV bringt für freiwillige Mitglieder fast garnicht, außer einem möglicherweise minimierten Beitrag als pflichtversichertem Rentner in der KVdR. Warum das so ist? Weil nehmen wir an zwanzig Jahre treue Mitgliedschaft selbst im Höchstsatz von aktuell über 630€ in der GKV z.B. beim Zahnersatz auch nur ein herausnehmbares Kassengebiss Marke "Vollprothese" für sparsame 1171€ ermöglichen, wo man beim "Privatversorgten" nicht mal erahnt, daß sein implantiertes Speisezimmer in Vollkeramik mit bis zu 20 TSD Euronen zu Buche schlägt .. kräftig zubeissen oder besser Suppe löffeln heißts dann auf die nächsten zwanzig Jahre ..

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