KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener (Gesetzliche Krankenkassen)
Barbara, Samstag, 10.07.2010, 16:06 (vor 5251 Tagen)
Mein Mann und ich (56 und 58 Jahre) sind seit einem Jahr verheiratet, ich bin nach alter Regelung berufsunfähig, erhalte eine BU-Rente und eine Betriebs-BU-Rente (war im quasi öffentl Dienst bei Rundfunkanstalten). Mein Mann liegt mit seinem Einkommen unterhalb der Grenze für Beilifefühigkeit, soweit ich mir das angelesen habe. Nun plötzlich ein Brief seiner gesetzlichen Kasse: mein und sein Einkommen werden zusammen gerechnet und er soll erheblich mehr zahlen als bisher. Da würde sich die Arbeit schon fast garnicht mehr lohnen!!!
Nun meine Frage: sollte es so sein, dass er bei Krankheit ,Arzt,Krankenhaus ect Beihilfe beantragen kann, kann er sich dann in seiner TK zu den entsprechenden Prozenten versichern oder muss er in eine Privatkasse? ( er hat drei Bypässe und ist Diabetiker)- wäre ein Wechsel überhaupt realistisch oder nur mit enormen Risikoaufschlägen verbunden?
Also die Gesamtfrage: was tun?? ((-:
danke für eine Antwort,
Barbara
KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener
RHW, Samstag, 10.07.2010, 17:02 (vor 5251 Tagen) @ Barbara
Hallo,
wenn ich Lage richtig verstanden habe:
Ehemann: GKV
Ehefrau: PKV
Bei freiwilligen Mitgliedern in der GKV ist die gesamtwirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Näheres ist in § 240 Absatz 5 SGB V geregelt:
(5) Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.
Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.
Einzelheiten: § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Gruß
RHW
KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener
Barbara, Samstag, 10.07.2010, 17:17 (vor 5251 Tagen) @ RHW
Hallo,
danke für so schnelle ANTWORT;
da ich dies erstmalig mache, klare Sache: ich habe einige Dinge nicht klar genug dargestellt...
Ehemann: GKV
Ehefrau: PKV
das stimmt
ich bin immer schon in der Privatkasse gewesen, mein Mann ist normal pflichtversichert bei der TK
Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Na ja, dafür habe ich meine medizinische Behandlung auch immer sehr sehr teuer bezahlen müssen- ich bin arg gegen das Klassensystem, kam aber leider nie mehr aus der PK raus
Kinder haben wir drei, eines studiert noch (meine Tochter, 24 Jahre), die Kinder meines Mannes benötigen keinen Unterhalt mehr
Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.
Ich habe wie gesagt, seit 11 Jahren eine BU-Rente nach ALTER Regelung(BfA) und eine Betriebs-BU-Rente. Und bin beihilfeberechtigt.Mein Mann bezieht keine Rente, er arbeitet als Fahrlehrer nur noch sehr eingeschränkt, wir wollten beide in unserer zweiten Ehe auf die leistungsorientierte 60 Std Woche verzichten.
Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.
Was heißt das? Hat sich die KV nun vertan, wenn sie unsere beiden Einkünfte zusammenrechnen will?? Hat sie vielleicht übersehen, dass ich bereits Rente beziehe, wenn auch BU.-Rente?
Aber meine Hauptfrage wäre: da mein Mann unter der entsprechenden Grenze liegt mit seinem Jahrsverdienst, hat er dann einen Anspruch auf "meine" Beihilfe?
Und: sollte er meine Beihuilfe in Anspruch nehmen können, muss er dann vorher ineine Privatkasse eintreten?
Danke für Nachhilfe... (-:
Barbara
KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener
RHW, Samstag, 10.07.2010, 18:04 (vor 5251 Tagen) @ Barbara
Hallo Barbara,
einen wichtigen Punkt hatte ich vergessen:
die GKV darf immer nur einen 100% Tarif anbieten. Eine prozentuale Versicherung ist ausgeschlossen. Man kann aber in der GKV den Kostenerstattungstarif wählen: man ist Privatpatient beim Arzt und bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse den Kassentarif abzüglich Verwaltungskosten erstattet. Danach kann man die Rechnung noch bei der Beihilfe einreichen (in Hessen gibt es Sonderregelungen). Vorher zur Sicherheit bei der Beihilfestelle einmal grds. nachfragen.
Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Na ja, dafür habe ich meine medizinische Behandlung auch immer sehr sehr teuer bezahlen müssen- ich bin arg gegen das Klassensystem, kam aber leider nie mehr aus der PK raus
Die Entscheidungsmöglichkeit besteht in der Regel bei Beginn der Berufstätigkeit (oder Beamtentätigkeit). Danach ist ein Wechsel aus der PKV in die GKV nicht mehr möglich.
Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.
Ich habe wie gesagt, seit 11 Jahren eine BU-Rente nach ALTER Regelung(BfA) und eine Betriebs-BU-Rente. Und bin beihilfeberechtigt.Mein Mann bezieht keine Rente, er arbeitet als Fahrlehrer nur noch sehr eingeschränkt, wir wollten beide in unserer zweiten Ehe auf die leistungsorientierte 60 Std Woche verzichten.
Wie ist er jetzt genau versichert? AN bis 400 Euro? AN über 400 Euro? Selbständiger? Stellenloser mit nebenberuflicher Selbständigkeit?
Falls die Antwort nicht klar ist, bitte nähere Angaben zur Stundenzahl/Woche und Einkommenshöhe.
Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.
Was heißt das? Hat sich die KV nun vertan, wenn sie unsere beiden Einkünfte zusammenrechnen will?? Hat sie vielleicht übersehen, dass ich bereits Rente beziehe, wenn auch BU.-Rente?
Wenn der Ehemann freiwilliges Mitglied ist, sind die Ehegatteneinahmen zu berücksichtigen. Die Anrechnung der Ehegatteneinnahmen entfällt, wenn der Ehemann in Rente geht und er durchgehend in der GKV versichert war.
Aber meine Hauptfrage wäre: da mein Mann unter der entsprechenden Grenze liegt mit seinem Jahrsverdienst, hat er dann einen Anspruch auf "meine" Beihilfe?
Und: sollte er meine Beihuilfe in Anspruch nehmen können, muss er dann vorher ineine Privatkasse eintreten?
Ob der Ehemann einen Beihilfeanspruch hat, entscheidet die Beihilfestelle. Aus Sicht der GKV ist GKV und Beihilfe möglich:
entweder Kostenerstattungstarif in der GKV
oder "normale" GKV und nicht (bzw. nicht voll) erstattete Leistungen werden bei der Beihilfe eingereicht (z.B. Chefarzt, Heilpraktiker, Brille, Zahnersatz).
Bei der beihilfestelle noch klären, welche Erstattungsregeln dan bei der Beihilfe gelten.
Gruß
RHW