passive Sterbehilfe (Gesetzliche Krankenkassen)
Ein ganz heißes Eisen haben die Bundesrichter fast unbemerkt von der Öffentlichkeit da in die Hand genommen, so heiß, daß es seit dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten, auch bekannt als Aktion T4 nicht mal mehr angesprochen werden durfte. Nun während der ebenso heißen Fußballweltmeisterschaft wurde das Thema medial eher ausgeblendet juristisch neu beleuchtet und gesetzliche Krankenkassen und private Versicherer wirds unter Kosten-Nutzen Aspekten sicher freuen, wenn todkranke Versicherte von der nun möglichen passiven Sterbehilfe Gebrauch machen. Der Grund liegt auf der Hand: über 90% der lebenslang eingezahlten Beiträge werden allein in den letzten drei Lebensmonaten für Intensivmedizin ausgegeben. Teure Palliativmedizin mit wohlfälligen Hospizen wirds weiterhin geben, so man denn die Kosten dafür aufbringen will bzw. kann. Alles wird zum Geschäft, auch das mit dem Tod.