Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Oldenburg, Montag, 28.06.2010, 14:40 (vor 5267 Tagen)

Hallo!

Ich habe da einmal eine Frage. Ich scheide zum 30.06.2010 aus meinem Beschäftigungsverhältnis aus und möchte mich aufgrund meiner Tätigkeit als Referendar ab 01.08.2010 privat versichern. Wie sieht das mit dem Monat Juli aus. Muß ich mich versichern, gibt es einen "nachgehenden Leistungsanspruch"? Ich habe gehört, daß bei einer 4 wöchigen Unterbrechung keine Beiträge zu entrichten sind, wenn ein anderweitiger Versicherungsschutz eintritt. Ist die Versicherung bei der Privaten als ein solcher anzusehen!
Vielen Dank!
... als Gast ... da nur kurzfristig im Forum

Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus

RHW, Montag, 28.06.2010, 15:41 (vor 5267 Tagen) @ Gast

Hallo,
nach § 19 SGB V hat man für 1 Monat (also länger als 4 Wochen) einen nachgehenden Leistungsanspruch. Voraussetzung ist, dass man vorher versicherungspflichtig war und in diesem Monat keine Beschäftigung (auch kein Minijob) und keine selbständige Tätigkeit hat.

Bei einem Wechsel in die PKV sollte man sich als Referendar auch über folgende Punkte Gedanken machen:
- Beiträge nach dem Referendariat, wenn man nicht (sofort) Beamter wird (bei Arbeitslosigkeit ist in der PKV eine 100% Versicherung zu bezahlen und eine Rückkehr in die GKV ist nur als Arbeitnehmer über 400 Euro möglich)
- Kosten für die Versicherung von Familienangehörigen
- Leistungen bei Kur/Reha, Hilfsmitteln und Psychotherapie

Es ist möglich, dass ein Wechsel in die PKV eine lebenslange Entscheidung ist. Es gibt auch die Möglichkeit zunächst in der GKV zu bleiben und dann ggf. mit zwei vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist in die PKV zu wechseln.

Vielleicht interessant:
Link1
Link2

Es ist sinnvoll bei einer solch wesentlichen Entscheidung ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler) zu führen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus

Gast, Dienstag, 29.06.2010, 14:52 (vor 5266 Tagen) @ RHW

Danke für die Info!

Ich habe es also korrekt verstanden: auch wenn ich mich privat versichern sollte, sind die ersten 4 Wochen beitragsfrei!

Für mich ist diese Info wichtig, bevor ich mich an meine KK wende. Vielleicht bleibe ich auch dort, bis ich das Referendariat hinter mir habe!

Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus

ratte1, Dienstag, 29.06.2010, 17:29 (vor 5265 Tagen) @ Gast

Weshalb hält sich die 4-Wochen-Frist, die es bereits seit dem 01.01.1989 nicht mehr gibt, nur so hartnäckig?

Die Frist beträgt 1 Monat !

MfG
ratte1

Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus

RHW, Dienstag, 29.06.2010, 19:17 (vor 5265 Tagen) @ Gast

Ich habe es also korrekt verstanden: auch wenn ich mich privat versichern sollte, sind die ersten 4 Wochen beitragsfrei!
ungefähr richtig: nur wenn man in die PKV geht, hat man für 1 Monat einen GKV-Leistungsanspruch ohne Beitragszahlung

Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus

gast, Mittwoch, 30.06.2010, 07:50 (vor 5265 Tagen) @ RHW

Ok 1Monat! Habe ich wohl verkehrt interpretiert. Auf jeden Fall würde in meinem Fall der MONAT Juli beitragsfrei sein.
Danke

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