Unterbrechnung Beschäftigung - Beamtenstatus (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich habe da einmal eine Frage. Ich scheide zum 30.06.2010 aus meinem Beschäftigungsverhältnis aus und möchte mich aufgrund meiner Tätigkeit als Referendar ab 01.08.2010 privat versichern. Wie sieht das mit dem Monat Juli aus. Muß ich mich versichern, gibt es einen "nachgehenden Leistungsanspruch"? Ich habe gehört, daß bei einer 4 wöchigen Unterbrechung keine Beiträge zu entrichten sind, wenn ein anderweitiger Versicherungsschutz eintritt. Ist die Versicherung bei der Privaten als ein solcher anzusehen!
Vielen Dank!
... als Gast ... da nur kurzfristig im Forum