private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenkassen)

Nina25, Freitag, 25.06.2010, 15:49 (vor 5266 Tagen)

Was haltet Ihr von dem Vorschlag von H. Minister Seehofer, dass wir vom Arzt eine Rechnung bekommen und diese bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkassen werden Mehrarbeit haben und ich denke, dass eine Abrechnung nicht in 4 Wochen Zahlungsziel erstattet werden kann. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener mit Kindern auch noch das Geld beim Arzt vorfinanzieren soll. Wenn die Kasse nicht alles erstattet, werden wir uns mit den Ärzten auzeinandersetzen müssen.


http://www.presseecho.de/politik/NA3731637249.htm

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Gast, Freitag, 25.06.2010, 19:16 (vor 5265 Tagen) @ Nina25

Das wäre zwar etwas kompliziert auf den ersten Blick, aber würde vielen Kassenversicherten endlich mal deutlich machen, wie umfangreich und teuer die von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellten Leistungen doch eigentlich sind. Viele nehmen nur mit großen Händen und schmeißen sogar Tabletten weg oder rennen von Arzt zu Arzt und da würde sicher ein größeres Kostenbewußtsein nur gut tun. Geplant ist ja auch, daß nicht mehr die 10€ im Quartal anfallen, sondern pro Praxisbsuch eine zwar geringere Summe, aber die jedesmal. Muss sich meiner Meinung nach keiner hinter der PKV verstecken, ob nun bei der kostenlosen Familienversicherung, den umfangreichen Hilfsmitteln oder auch der Haushaltshilfe u.a.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Lord Dragon, Freitag, 25.06.2010, 20:00 (vor 5265 Tagen) @ Nina25

Momentan läuft das doch auch. Kostenerstattungsprinzip bei den Krankenkassen funktioniert. Ich kriege Rechnungen innerhalb von 14 Tagen von der Krankenkasse erstattet. Ich muss nur vorfinanzieren, wenn ich das möchte.

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 25.06.2010, 23:55 (vor 5265 Tagen) @ Lord Dragon

Moment mal, vorfinanzieren muß keiner, denn die Ärzte bitten um Rechnungsbegleichung erfahrungsgemäß innerhalb zwei Wochen bis zu meist einem Monat und parallel ist ja wie Du auch schreibst die Erstattung der Krankenkasse auf dem Konto eingegangen. Desweiteren schreiben viele Ärzte ihre "Privatrechnungen" nur einmal im Quartal mit den Kassenabrechnungen gemeinsam in einem Abwasch.

Gibt aber leider auch einige sehr hungrige Leistungserbringer, die ihre im warsten Sinne kostbaren Privatpatienten noch mit Mahnungen verscheuchen und dann über einen ungünstigen Mix von Kasse und Privat klagen.

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Nina25, Samstag, 26.06.2010, 06:11 (vor 5265 Tagen) @ Joachim Röhl

Was machen dann Geringverdiener und Rentner, die gerade mal finanziell über die Runden kommen und keine Reserven haben? Ein Beamter wie die Minister haben damit keine Probleme, da das meiste von der Beihilfe übernommen wird und ausserdem sich in einer weitaus höheren Besoldungsklasse befinden. Hoffen wir mal, dass das nicht eintritt.

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egal, Samstag, 26.06.2010, 10:09 (vor 5265 Tagen) @ Nina25

.....wer arm ist, stirbt halt eher!!

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Lord Dragon, Samstag, 26.06.2010, 16:11 (vor 5265 Tagen) @ Nina25

@Nina25
Rechnungen muss man einfach schnell bei der Kasse einreichen. Bei den Ärzten hat man normalerweise 4 Wochen Zeit. Meine Kasse erstattet innerhalb von 14 Tagen. Wo ist das Problem?

Beihilfe übernimmt normalerweise nur 50%. Meistens sogar weniger. Es sind ja nicht nur Minister privat versichert. Auch Beamte in untersten Besoldungsgruppen haben mit Rechnungen kein Problem.

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Nina25, Samstag, 26.06.2010, 16:33 (vor 5265 Tagen) @ Lord Dragon

@Lord Dragon

Bislang hat doch noch niemand bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Rechnung eingereicht.

Ich gehe davon aus, dass Sie privat versichert sind. Ausserdem habe ich auch schon bei meiner Zusatzversicherung 6 Wochen warten müssen, bis mir 30 Euro für die Zähne ersetzt wurden.

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qy5, Samstag, 26.06.2010, 16:44 (vor 5265 Tagen) @ Nina25

:-) Hallo,
ich reiche regelmässig Rechnungen bei meiner gesetzlichen Kasse ein und habe bisher idR immer nach spätestens drei Wochen mein Geld bekommen. Also idR bevor ich die Arztrechnung bezahlen musste.

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yuser @, Samstag, 26.06.2010, 19:52 (vor 5264 Tagen) @ Nina25

Hallo,

doch, selbstverständlich hat schon jemand Rechnungen bei der GKV eingereicht.
Lord Dragon und ich haben z.B. Im ambulanten Bereich die Kostenerstattung vereinbart. Es gibt vom Arzt also eine Rechnung wie bei Privatpatienten dann, in diesem Fall, bei der GKV eingereicht werden.

Danach kann das ganze, sofern abgeschlossen, bei der ambulanten Restkostenvereicherung eingereicht werden.

Meine GKV hat beim ersten Einreichen nicht mal ne Woche gebraucht.. gerade mal wieder Rechnungen hingeschickt, ist jetzt aber schon über ne Woche.. Prinizipiell keine schlechte Sache, so sehe ich jetzt endlich mal was Ärzte und Gesundheit kostet..

Gruß
yuser

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Lord Dragon, Sonntag, 27.06.2010, 01:20 (vor 5264 Tagen) @ yuser

Mit Kostenerstattungsprinzip hat man auch mehr Einfluss auf seine Behandlung. Der Arzt muss ja mit mir abrechnen und will auch, dass ich zufrieden bin.

Seitdem ich bei der gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattungsprinzip gewählt habe, habe ich erst mitgekriegt wie gut die Behandlung in Deutschland tatsächlich ist.

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RHW, Sonntag, 27.06.2010, 07:40 (vor 5264 Tagen) @ Lord Dragon

Hallo,
mit der Rechnungsbezahlung sehe ich folgende Probleme:
- aktuell gibt es keine einheitlichen Fristen für die Rechnungsbezahlung an den Arzt
- bei Privatpatienten erhält der Arzt i.d.R. ein höheres Honorar ist bei Zahlungsfristen häufig entgegenkommend. Wenn Kassenpatienten zukünftig eine Privatrechnung nach Kassensätzen bekommen, befürchte ich, dass der Arzt bei den Zahlungsterminen nicht so entgegenkommend ist.
- Bei einer Grippewelle werden Erstattungen sehr wahrscheinlich länger dauern.
- Was ist, wenn Kassenpatienten die Erstattung nicht an den Arzt weiterleiten, z.B. auch bei Kontenpfändung? Verlangt der Arzt beim nächsten Mal Vorkasse?
- Evtl. kann die Rechnung auch die Kosten in die Höhe treiben:
die Grippebehandlung hat 100 Euro gekostet, ich zahle aber jeden Monat 500 Euro Beitrag. Man kann dann auch auf die Idee kommen, nochg schnell etwas bei der Kasse benatragen bzw. zur Erstattung einreichen, "damit ich etwas für mein Geld bekomme" (gibt es m.E. teilweise auch bei der privaten Haftpflichtversicherung).

Es gibt aktuell schon die Möglichkeit der Patientenquittung auf Wunsch:
BMG
Besonders wenn Ärzte anmerken, wie wenig sie für eine Behandlung bekommen, ist nach der Behandlung eine Patientenquittung sehr interessant!
Gruß
RHW

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.06.2010, 08:23 (vor 5264 Tagen) @ RHW

1. Wer nicht bereit ist für seine eigene Gesundheit Geld auszugeben, muß sich mit "Kasse" zufrieden geben. Die Quittung selbst bekommt er andernfalls spätestens dann, wenn gängige Wohlstandserkrankungen von Alkoholismus und Fettsucht, aber auch Diabetes und Gicht zuschlagen oder er genervt nach zwei Infarkten im vollen Wartezimmer sitzen muß und auch vergeblich auf einen Hausbesuch seines Arztes hofft. Warum? Für den Besuch eines Kassenversicherten z.B. erhält der Mediziner runde 8€ (acht) und beim Kassenversicherten mit Kostenerstattung wird vergleichbar privat schon mal das Doppelte berechnet und dann kommt noch die Privatbehandlung oben drauf, wo nach meist telefonischer Erstberatung für 10€ und folgender ganzkörperlicher Untersuchung noch mindestens weitere 20€ auf der Rechnung nach GOÄ stehen werden ..

2. Leider ist die Private insgesamt noch nicht in der Lage die Sinnhaftigkeit der Kostenerstattungstarife richtig und zahlreich zu verkaufen. Denn nicht nur die knapp acht Millionen freiwillig gesetzlich Versicherten und oft etwas mehr Verdienenden sind riesiges Potential, sondern alle, die auf dem weiteren Weg Richtung private Abrechnung, evidenzbasierter Behandlung und somit sanft eingeführter Selektion bei der Leistungsverfügung noch selbst! bestimmen wollen.

3. Die Kostenerstattung ist aus meiner Sicht der beste Weg um die Vorteile von GKV und PKV zu kombinieren. Hat nur einen Haken, so wie Sportverein, Fitnessclub und Rückenschule vor allem an jüngeren Mitgliedern interessiert sind, ist auch der Eintritt in die PKV um die dreißig sehr günstig und baut über die Jahre selbst in der Zusatzversicherung hohe Alterungsrückstellungen auf. Kostet bei arag z.B. 55€ für ihn oder 76€ für sie als ganz private Kassenpatienten beim Arzt.

4. Inzwischen bieten auch einige gesetzliche Kassen vergleichbare Tarife an, so die DAK für stolze 61€ bzw. 91€ als immerhin Alternative für schwer Vorerkrankte, weil weder Gesundheitsprüfung noch Aufbau von Alterungsrückstellungen ..


Fragen? joachimroehl@web.de


@RHW toller Verweis!

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

ratte1, Sonntag, 27.06.2010, 18:35 (vor 5264 Tagen) @ Lord Dragon

Hallo,

wichtig ist in diesem Zusammenhang sicher auch, dass dem Grunde nach die KK eine Überweisung an den Versicherten nur vornehmen muss, wenn diesem tatsächlich Kosten entstanden sind. Wenn er die Arztrechnung noch nicht bezahlt hat, sind ihm auch noch keine Kosten entstanden. Damit hat er auch keinen Rechtsanspruch auf Überweisung/Zahlung durch die KK.

Dass die gesetzliche KK dieses trotzdem macht, ist natürlich Kundenservice, muss aber nicht in jedem Fall funktionieren.

MfG
ratte1

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Lord Dragon, Montag, 28.06.2010, 10:08 (vor 5263 Tagen) @ RHW

@RHW
Zahlungsfristen kann man gesetzlich regeln. Das ist kein Problem.
Wenn ein Patient befürchtet, dass Konto gepfändet wird, dann kann er auch Krankenkasse veranlassen direkt an den Arzt zu überweisen.
Bei Nichtweiterleitung des Geldes in anderen Fällen handelt es sich um Betrug. Damit muss ich dann Staatsanwaltschaft befassen.

Wieso soll Grippebehandlung 100 EUR kosten? Beratung 10,72 EUR + Symptombezogene Untersuchung 10,72 EUR. Das ist 2,3-facher Satz der GOÄ. Hier können vom Gesetzgeber auch niedrigere Sätze vorgeschrieben werden. z.B. wie für Basistarif §75 Abs. 3a SGB V.

Wer holt sich Patientenquittung auf Wunsch? Das machen nur wenige Patienten.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

RHW, Montag, 28.06.2010, 14:36 (vor 5263 Tagen) @ Lord Dragon

@Lord Dragon:
Wer holt sich Patientenquittung auf Wunsch? Das machen nur wenige Patienten.

Die Frage ist: Warum machen es so wenige Patienten?

Wenn es das fehlende Interesse an den Kosten ist, wird sich m.E. bei Privatrechnungen auch wenig ändern (wenn alles erstattet wird außer einer Praxisgebühr). Man kann niemanden zwingen, sich die Rechnungen anzusehen.

Wenn die Kasse nur notwendige Behandlungen erstattet, wird es für den Patienten kritisch: er sitzt zwischen Stühlen (Arzt und Kasse).
Oder die Kasse erstattet alle Kosten: dann erlebt die Kasse vermutlich eine Kostenexplosion.

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Lord Dragon, Montag, 28.06.2010, 15:51 (vor 5263 Tagen) @ RHW

Die Frage ist: Warum machen es so wenige Patienten?

Weil von dem Konto des Patienten kein Geld fließt.

Als die Kassen Beitragsätze selbst bestimmt haben, waren viele Versicherte bei den teureren Kassen, weil die Beiträge der Arbeitgeber überwiesen hat. Als die Kassen Zusatzbeiträge erhoben haben ging erst mit dem Wechsel der Kassen los. Da erst jetzt auf das Konto direkt zugegriffen wurde.

Das ist ein Phänomen. Erst mit Zusatzbeiträgen haben viele Versicherte gefragt, wieso die Kosten im Gesundheitswesen steigen und Kassen mit Beiträgen nicht auskommen.

Natürlich erstatten die Kassen nur notwendige Behandlungen. Ärzte sind ja auch nach SGB V und GOÄ verpflichtet medizinisch Notwendige zu Leisten und nur solche Leistungen auch abzurechnen. Es gibt dazu schon jede Menge Gerichtsurteile. §1 Abs. 2 GOÄ lautet "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind."

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

RHW, Montag, 28.06.2010, 18:12 (vor 5263 Tagen) @ Lord Dragon

Natürlich erstatten die Kassen nur notwendige Behandlungen. Ärzte sind ja auch nach SGB V und GOÄ verpflichtet medizinisch Notwendige zu Leisten und nur solche Leistungen auch abzurechnen. Es gibt dazu schon jede Menge Gerichtsurteile. §1 Abs. 2 GOÄ lautet "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind."

Es gibt dazu schon jede Menge Gerichtsurteile. §1 Abs. 2 GOÄ lautet "Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind

Es gibt so viele Gerichtsurteile, weil es so oft unterschiedliche Meinungen zwischen Arzt und Versicherung gibt, was medizinisch notwendig ist. Jeweils von der Arztpraxis bei der Versicherung anzurufen, ob sie wie der Arzt auch der Meinung ist, das die Behandlung medizinisch notwendig sei, finde ich persönlich etwas weltfremd. Oder mich nach der Behandlung immer zu fragen, ob mich mein Arzt verklagt, weil ich ihm nur das bezahle, was die Versicherung erstattet hat? Und behandelt er mich dann beim nächsten Mal noch?

Ich bin sehr froh, dass ich eine Versichertenkarte habe (und mir solche Fragen nicht stellen muss).

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Lord Dragon, Montag, 28.06.2010, 20:04 (vor 5262 Tagen) @ RHW

Die Versicherung wird bestimmte Gründe für Reduzierung der Rechnung nennen. Über diese Gründe kann man mit dem Arzt als Vertragspartner auch sprechen. Und wenn der Arzt dazu nicht bereit ist die Rechnung zu kürzen, dann kann die Versicherung auch vor dem Gericht angehört werden. Außerdem ist es den Kassenärzten bekannt, was Kassen bezahlen und was nicht. Sie rechnen doch jedes Quartal die Leistungen ab.

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RHW, Montag, 28.06.2010, 20:20 (vor 5262 Tagen) @ Lord Dragon

> Die Versicherung wird bestimmte Gründe für Reduzierung der Rechnung nennen. Über diese Gründe kann man mit dem Arzt als Vertragspartner auch sprechen. Und wenn der Arzt dazu nicht bereit ist die Rechnung zu kürzen, dann kann die Versicherung auch vor dem Gericht angehört werden. Außerdem ist es den Kassenärzten bekannt, was Kassen bezahlen und was nicht. Sie rechnen doch jedes Quartal die Leistungen ab.

Die Gründe werden wahrscheinlich sein: medizinisch nicht notwendig. Im Moment macht die Abrechnung 1 Kassenärztliche Vereinigung (je Bundesland). Für den Arzt reicht es, wenn er deren Auslegung kennt. Bei über 160 Kassen wird sich kein Arzt die Mühe machen, rauszufinden, was die jeweilige Kasse für medizinisch notwendig hält.

Und wenn der Arzt die Rechnung nicht kürzt, hat der Patient ein Problem: entweder muss er den Arzt verklagen, wenn er schon bezahlt hat, oder wird vom Arzt verklagt, wenn er noch nicht bezahlt hat. Für den Patienten (vielleicht auch schwer krank oder lebensbedrohlich) auf keinen Fall eine angenehme Situation.
Die Punkte IGEL-Leistungen und neue Untersuchungs-/Behandlungsmethoden machen die Sache nicht einfacher.

Ich bin froh, dass ich meine Versichertenkarte habe!

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Nina25, Montag, 28.06.2010, 21:00 (vor 5262 Tagen) @ ratte1

Normalerweise rechnet doch die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Arzt ab und die Krankenkassen erhalten nur eine Gesamtauflistung KAV. Würde sich das künftig ändern, wenn diese Regelung zustandekäme?

Deutschland hat mittlerweile 82 Millionen Einwohner. Durch Einstellung von neuem Personal täte die Arbeitslosenzahl sinken, aber die zusätzlichen Personalkosten täten wieder neue Kosten verursachen. Die sollen lieber bei ihren 30 Euro bleiben.

2011 rechnen die Krankenkassen mit einem 15 Milliarden-Loch.

Ob sie das Loch wirklich stopfen können, ist fraglich. Es wurden bei der Finanzkrise ja sogar mit den Renten an der Börse gezockt.

Keine Frage, seit der Wiedervereinigung hat sich die Einwohnerzahl um 17 Mio. Menschen erhöht. Es kamen eine Menge an Mehrkosten. Damals haben Krankenkassen einen wesentlich höheren Zuschuss an Zahnersatz geleistet und derartige Finanzlöcher gab es nicht.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Lord Dragon, Dienstag, 29.06.2010, 00:28 (vor 5262 Tagen) @ RHW

Nur macht nicht die Kasse die Auslegungen und auch nicht Kassenärztliche Vereinigung sondern G-BA. Und jeder Kassenarzt weiss welche Therapien und Behandlungen erstattet werden und welche nicht.

Momentan macht z.B. meine Hausärztin, Augenarzt, Orthopäde die Abrechnungen an mich. Diese Ärzte wissen ganz genau was von der Kasse akzeptiert wird und was IGEL sind. Da haben Privatversicherte weit mehr Probleme mit der Abrechnung, da der Arzt die Versicherungsbedingungen nicht kennt. Aber was G-BA für Richtlinien hat das ist schon den Kassenärzten bekannt.

Da kannst du jeden Radiologen, Urologen usw. was an KV abgerechnet werden kann und was nicht. Dieselben Spielregeln gelten auch für Kostenerstattung! Denn KV zahlt ja auch nur Therapien und Methoden, die durch G-BA festgelegt wurden.

Ich hatte überhaupt noch keine Probleme mit der Abrechnung gehabt. IGEL wird nicht bezahlt, aber darauf wird auch von den Ärzten hingewiesen. Bei anderen Sachen, kennt sich der Arzt schon aus.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

RHW, Dienstag, 29.06.2010, 05:17 (vor 5262 Tagen) @ Lord Dragon

Nur macht nicht die Kasse die Auslegungen und auch nicht Kassenärztliche Vereinigung sondern G-BA. Und jeder Kassenarzt weiss, welche Therapien und Behandlungen erstattet werden und welche nicht.

Jeder Arzt weiß, welche Leistungen abrechenbar sind (nämlich die Leistungen mit einer passenden Gebührenposition). Welche Leistungen medizinisch notwendig sind, ist eine ganz andere Frage.
Beispiel: Glaukomuntersuchung
Bei einem Verdacht auf eine Krankheit ist die Untersuchung medizinisch notwendig und abrechenbar.
Bei einer reinen Vorsorgeuntersuchung gilt für die Untersuchung die gleiche Abrechnungspostion, medizinisch notwendig ist es aber nicht (IGEL-Leistung).

Meine Vermutung ist, dass bei einer reinen Privatabrechnung der Versicherte über diese Unterscheidung nicht aufgeklärt wird. Einige (viele?) Ärzte werden sich nur dafür interessieren, dass sie die Untersuchung vom Patienten bezahlt bekommen.


Momentan macht z.B. meine Hausärztin, Augenarzt, Orthopäde die Abrechnungen an mich. Diese Ärzte wissen ganz genau, was von der Kasse akzeptiert wird und was IGEL sind.

Die Ärzte wissen genau, welche Gebührenpositionen auf keinen Fall von der Kasse bzw. KV übernommen werden. Sehr viele Gebührenpositionen sind aber an Wenn-Voraussetzungen gebunden:
kann nur abgerechnet werden, wenn auch Gebührenposition XYZ vorliegt, ... wenn Erkrankung XY vorliegt
Bei der Kostenerstattung werden nicht alle Bedingungen abgeprüft. Das wäre zu verwaltungsaufwändig. Im moment haben nur wenige Versicherte Kostenerstattung gewählt. Die KV prüft es maschinell über die Masse: wenn bei jedem Patienten eines Augenarztes eine Glaukomuntersuchung abgerechnet würde, würde es bei der KV sehr schnell auffallen!
Da haben Privatversicherte weit mehr Probleme mit der Abrechnung, da der Arzt die Versicherungsbedingungen nicht kennt. Aber was G-BA für Richtlinien hat das ist schon den Kassenärzten bekannt.


Da kannst du jeden Radiologen, Urologen usw. was an KV abgerechnet werden kann und was nicht. Dieselben Spielregeln gelten auch für Kostenerstattung! Denn KV zahlt ja auch nur Therapien und Methoden, die durch G-BA festgelegt wurden.

Spielregeln haben die Besonderheit, dass sie oft nur eingehalten werden, wenn sie auch überprüft werden. Wenn nicht, ist die Verlockung groß, einzelne Spielregeln zu vergessen.

Viele Ärzte würden sich sehr freuen, wenn die Kontrolle durch die KV nach §§ 106 und 106a SGB V entfiele:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__106.html

M.E. wäre eine Übertragung dieser beiden Paragraphen auf die Kassen (besonders kleinere Kassen) kaum möglich. Oder wir reden über Zusatzbeiträge von 20 bis 30 Euro für die gestiegenen Verwaltungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KV werden im Übrigen vom Honorar der Ärzte einbehalten (und nicht von den Versicherten bezahlt).


Ich hatte überhaupt noch keine Probleme mit der Abrechnung gehabt. IGEL wird nicht bezahlt, aber darauf wird auch von den Ärzten hingewiesen. Bei anderen Sachen, kennt sich der Arzt schon aus.

Wenn die Kasse so genau wie die KV prüfen würde, könnte es sehr schnell Probleme geben. Die Genauigkeit der Prüfung ist eine Entscheidung der Kasse (kann sich aber auch ändern, z.B. durch Vorgaben der Aufsichtsbehörde). Wenn man neben der GKV noch eine private Zusatzversicherung oder Beihilfe hat, interessiert einen vermutlich nur, dass man im Endeffekt 100% (oder den vereinbarten Satz erstattet bekommt). Eine Verschiebung de Kosten zwischen den beiden Kostenträgern fällt einem als Versicherter nicht auf.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Lord Dragon, Dienstag, 29.06.2010, 14:51 (vor 5262 Tagen) @ RHW

Hier kann ich dir nicht zustimmen. Natürlich kann der Arzt auf die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung auf der Rechnung hinweisen und auch begründen. Das ist nicht das Problem.

Glaukomuntersuchung ist bei einigen Krankheiten indiziert. Ein Arzt kann auf der Rechnung die Begründung für die Untersuchung aufführen. Dann sieht die Kasse, dass es nicht um IGEL geht. Wenn ein Arzt eine IGEL Untersuchung macht, ohne dem Patienten zu sagen, dass diese Leistung nicht erstattet wird, dann hat er je kein Honorar verdient. Das ist dann sein Problem!

Außerdem kann die Krankenkasse immer noch nachprüfen ob alles vernünftig abgerechnet wurde. PKV macht es ja auch. Dann wird halt Patientenakte angefordert und Abrechnung nachgeprüft. Das Geld kann dann zurückgefordert werden bzw. Abrechnungsbetrug angezeigt werden. Bei PKV ist es kein Problem und bei GKV wird es auch funktionieren.

Ich würde sogar behaupten, dass jetzt die Prüfung der Abrechnung kaum möglich ist. Wenn ein Arzt nicht übertreibt und im Rahmen bleibt, dann wird er nie geprüft, obwohl die Leistungen vielleicht gar nicht erbracht wurden.

Das ist doch eigentlich ein Nonsens, dass Ärzte Honorar an Ärzte verteilen. Jedes Jahr fließt da mehr und mehr Geld rein. Das Geld wird einfach umverteilt ohne nötige Transparenz. Der Patient, der als einziger die Abrechnung nachprüfen kann, kriegt die Abrechnung gar nicht zu sehen. GKV und KV kann erst bei auffälligen Unstimmigkeiten prüfen.

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RHW, Dienstag, 29.06.2010, 19:51 (vor 5261 Tagen) @ Lord Dragon

Hier kann ich dir nicht zustimmen. Natürlich kann der Arzt auf die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung auf der Rechnung hinweisen und auch begründen. Das ist nicht das Problem.

Das Wörtchen "kann" hat so seine Tücken. Kann-Regelungen machen so viele Probleme, weil sie meist nicht angewandt werden (besonders wenn sie Zeit kosten). Und selbst wenn man den Arzt zu einer Begründung verpflichtet, wird er es wahrscheinlich nur tun, wenn es für ihn Konsequenzen hat. Der Patient (der Zahlungspflichtige) kann es aber nicht beurteilen (vielleicht bei einer 2. oder 3. Untersuchung), wenn die erste von der Kasse nicht erstattet wurde. Eine Regelung, dass der Patient erst zahlen muss, wenn er die Erstattung der Kasse erhalten, kann für Ärzte (je nach Tempo der Kasse) sehr unangenehm werden. Im Übrigen kann der Arzt aus Datenschutzgründen nicht herausfinden, ob der Patient bereits seine Kassenerstattung erhalten hat.


Glaukomuntersuchung ist bei einigen Krankheiten indiziert. Ein Arzt kann auf der Rechnung die Begründung für die Untersuchung aufführen. Dann sieht die Kasse, dass es nicht um IGEL geht.

Hierfür bräuchte man einen (riesigen) Katalog von Gebührenpostionen und Krankheits- und Verdachtsbeschreibungen bei den Kassen und Ärzten.
Wenn es eine neue Konstellation gibt, ist der MDK von der Kasse einzuschalten.
z.B.
mögliche Begründungen bei Glaukomuntersuchung:
- Kopfschmerzen am Morgen
- Schwindel
- Kopfschmerzen am Abend
- Kopfschmerzen zu verschiedenen Tageszeiten
- Kopfschmerzen an heißen Tagen
- Glaukom bei einem Elternteil
- Glaukom bei beiden Elternteil
- Glaukom bei den Großeltern

Bei der KV ist eine Abrechnungsprüfung sehr viel einfacher, weil dort durch die große Zahl an Abrechnungen und Vergleichen mit anderen Ärzten Auffälligkeiten schnell statistisch erkennbar sind
(z.B. der Arzt, der bei all seinen Patienten eine Glaukomuntersuchung für erforderlich hält)

Wenn ein Arzt eine IGEL Untersuchung macht, ohne dem Patienten zu sagen, dass diese Leistung nicht erstattet wird, dann hat er je kein Honorar verdient. Das ist dann sein Problem!

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Arzt dies als sein Problem ansehen wird. Er wird auf seiner Rechnungsbezahlung bestehen. Vermutlich werden viele Ärzte darauf bestehen, dass sie die Mediziner sind und viel besser beurteilen können, was meizinisch notwendig ist. Der Patient sitzt da eindeutig am kürzeren Hebel.

Außerdem kann die Krankenkasse immer noch nachprüfen ob alles vernünftig abgerechnet wurde. PKV macht es ja auch. Dann wird halt Patientenakte angefordert und Abrechnung nachgeprüft. Das Geld kann dann zurückgefordert werden bzw. Abrechnungsbetrug angezeigt werden. Bei PKV ist es kein Problem und bei GKV wird es auch funktionieren.

Funktioniert es bei der PKV?
Seite 12:
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/2009.pdf
Kulanzlösung? Härtefall? Medizinische Sachverständige?

Ich würde sogar behaupten, dass jetzt die Prüfung der Abrechnung kaum möglich ist. Wenn ein Arzt nicht übertreibt und im Rahmen bleibt, dann wird er nie geprüft, obwohl die Leistungen vielleicht gar nicht erbracht wurden.

§ 106 SGB V sieht Auffälligkeitsprüfungen und Zufälligkeitsprüfungen verpflichtend vor.

Das ist doch eigentlich ein Nonsens, dass Ärzte Honorar an Ärzte verteilen. Jedes Jahr fließt da mehr und mehr Geld rein. Das Geld wird einfach umverteilt ohne nötige Transparenz. Der Patient, der als einziger die Abrechnung nachprüfen kann, kriegt die Abrechnung gar nicht zu sehen. GKV und KV kann erst bei auffälligen Unstimmigkeiten prüfen.

Von allen Patienten gibt es eine Unterschrift, das eine Behandlung im Quartal stattgefunden hat. Der Patient kann einezelne Fakten prüfen: wurden 2 oder 3 Röntgenbilder gemacht? Das kann der Patient prüfen und nicht die Kasse oder KV. Ob ein Röntgenbil überhaupt erforderlich war, kann der Patient nicht prüfen. Da ist medizinischer Sachverstand und viel Erfahrung bei der KV praktikabler.

M.E. ist eine Überlegung wert, nach jedem Arztbesuch vom Patienten eine Quittung unterschreiben zu lassen. Ohne diese Quittung ist eine Abrechnung nicht möglich. Es erhöht aber den Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis deutlich. Mit einem entsprechenden EDV-Programm wäre es deutlich einfacher als im Moment manuell.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Lord Dragon, Dienstag, 29.06.2010, 20:20 (vor 5261 Tagen) @ RHW

Ich kann mir nicht vorstellen, das der Arzt dies als sein Problem ansehen wird. Er wird auf seiner Rechnungsbezahlung bestehen. Vermutlich werden viele Ärzte darauf bestehen, dass sie die Mediziner sind und viel besser beurteilen können, was meizinisch notwendig ist. Der Patient sitzt da eindeutig am kürzeren Hebel.
Über die IGELs sollte jeder Arzt eine Vereinbarung dem Patienten zur Unterschrift vorlegen. Tut er das nicht, dann hat er ganz schlechte Karten, da er nicht beweisen kann, dass er den Patienten aufgeklärt hat. Hier sitzt der Patient am längeren Hebel.

Funktioniert es bei der PKV?
Es funktioniert überwiegend. Klar gibt es auch Streitigkeiten. Das sind aber Ausnahmen. Diese Streitigkeiten gibt es auch bei GKV. Da wird auch vor dem Sozialgericht geklagt.

Dazu muss man ja auch sagen, dass bei PKV keine ähnlichen Regelungen existieren, wie bei GKV durch G-BA. Und einige Versicherte lesen ihre Verträge nicht. Da werden günstige Verträge abgeschlossen und später auf Kulanz der Versicherungen gehofft.

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

RHW, Mittwoch, 30.06.2010, 20:35 (vor 5260 Tagen) @ Lord Dragon

Über die IGELs sollte jeder Arzt eine Vereinbarung dem Patienten zur Unterschrift vorlegen. Tut er das nicht, dann hat er ganz schlechte Karten, da er nicht beweisen kann, dass er den Patienten aufgeklärt hat. Hier sitzt der Patient am längeren Hebel.
Im Moment ist es so, dass der Arzt relativ genau weiß, was er über die KV abrechnen kann. Aus finanzieller Hinsicht gibt es abrr einige (viele?) Ärzte die auch Privatabrechnungen - nach Unterschrift des Patienten - anbieten, wenn eine normale KV-Abrechnungen möglich wäre. Ich bin mir sicher, dass diese Ärzte auch in Zukunft die Abgrenzung notwendige und nicht notwendige Leistungen aus der jeweils für sie passenden Sicht abrechnen werden. Ob es von der Kasse erstattet wird oder nicht, ist für diese Ärzte (nicht alle Ärzte!!!) ohne Bedeutung. Der Arzt hat sein Geld und nur die wenigsten Patienten werden ihren Arzt verklagen (Sozialgerichte sind kostenfrei; Amts- und Landgerichte erheben Gebühren!).
Bei notwendigen und nicht notwendigen gibt es selten Schwarz und Weiß: es wimmelt eher von Hellgrau und Dunkelgrau!

Hier ein Praxisbeispiel zur Wurzelbehandlung:

In der konservierenden Behandlung hat die Erhaltung der vitalen Pulpa Vorrang.
Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung und Wurzelkanal-behandlung soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sen-sibilitätsprüfung- bzw. röntgenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt wer-den.
9. Zähne mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen der Pulpa sowie Zähne mit nekrotischem Zahnmark können in der Regel durch endodontische Maßnahmen erhalten werden.
Die Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist in der Regel angezeigt, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.1 Für alle endodontischen Maßnahmen gilt insbesondere:
a) Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.
b) Medikamentöse Einlagen sind unterstützende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungserfolgs; sie sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
c) Es sollen biologisch verträgliche, erprobte, dauerhafte, randständige und rönt-genpositive Wurzelfüllmaterialien verwendet werden.
d) Die Wurzelkanalfüllung soll das Kanallumen vollständig ausfüllen.
e) Begleitende Röntgenuntersuchungen (diagnostische Aufnahmen, Messauf-nahmen, Kontrollaufnahmen) sind unter Beachtung der Strahlenschutzbe-stimmungen abrechenbar.

g-ba

Ich bin mir sicher, dass außer Zahnärzten und teilweise Zahnarzthelferinnen alle anderen hoffnungslos überfordert sind.
Auch bei dieser Regelung gibt es noch reichlich Interpretationsspielräume, wann eine Wurzelbehandlung medizinisch notwendig ist.

Funktioniert es bei der PKV?
Es funktioniert überwiegend. Klar gibt es auch Streitigkeiten. Das sind aber Ausnahmen. Diese Streitigkeiten gibt es auch bei GKV. Da wird auch vor dem Sozialgericht geklagt.
Dazu muss man ja auch sagen, dass bei PKV keine ähnlichen Regelungen existieren, wie bei GKV durch G-BA. Und einige Versicherte lesen ihre Verträge nicht. Da werden günstige Verträge abgeschlossen und später auf Kulanz der Versicherungen gehofft.

Und die G-BA-Regelungen werden von den Versicherten regelmäßig freudig verschlungen, damit sie beim Arzt auch mitreden können?
;-)
Im Übrigen sehe ich große Probleme bei älteren Schwerkranken: die 80-Jährige mit ambulanter Chemotherapie wird hier hoffnungslos überfordert sein. Aber vielleicht führt man dann gleich "Arztbegleittage" für Berufstätige ein, damit sie Ängehörige beim Arzt medizinisch und rechtlich unterstützen. Wenn dann auch Entgeltzahlung dazugehört, werden sich AG bestimmt freuen.;-)

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 15.08.2010, 00:01 (vor 5215 Tagen) @ Nina25
bearbeitet von Joachim Röhl, Sonntag, 15.08.2010, 00:37

Endlich scheint ein bischen europäische Normalität bei den Kassen einzuziehen, denn wenn mehrere Medienberichte stimmen, will die Koalitionsregierung schon ab Januar "jedem Kassenversicherten die Möglichkeit geben die Kosten der Arztbehandlung selbst zu bezahlen und sich das Geld von der Krankenkasse erstatten zu lassen". Die Kostenerstattung selbst ist ja schon einige Jahre möglich, führt aber ein verkümmertes Dasein, weil finanziell unattraktiv. Bleibt spannend, welche Vorteile man den Versicherten nun gewährt und wie die Rezeption aussieht. Zur Zeit jedenfalls, wird sie von gerade mal 0,2% der Kassenversicherten genutzt.

Ebenso spannend auch die Meldung von heute, daß zeitgleich ab 01.Januar 2011 jeder die GKV umgehend verlassen kann, der nur einen! Monat über der aktuellen Bemessungsgrenze von 4162,50€ verdient hat ..

Quelle: WELT

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

Czauderna, Sonntag, 15.08.2010, 11:44 (vor 5215 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
das mit der Überschreitung der Krankenversicherungspflicht zum Ende
eine Kalendermonats, das hatten wir schon einmal, das ist zwar schon mehr als 20 Jahre her, wenn nicht sogar noch länger.
Was die KE angeht - ja, diese Möglichkeit gibt es schon läönger, wird aber nicht genutzt, weil das bisherige Verfahren zu aufwendig ist - der Versicherte gilt als Privatpatient, muss also für die Rechnungsbegleichung selbst Sorge tragen und vor allem weicht die Erstattung der "Kassensätze" meist extrem von dem ab, was sich der Versichertte so erhofft hat, da er, wie gesagt, Privatpatient sind und auf den Rechnung meist auch Positionen und Gebühren-Ziffern auftauchen, die sowieso keine Kassenleistung darstellen.
Auch führt der "Verwaltungskostenabschlag" sehr oft zu "Verärgerung" der Versicherten undauch die Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall die volle Differenz zwischen GKV-Erstattung und Rechnungsendsumme. Wenn der Vater bzw. die Mutter nicht gerade Beamte sind, wegen der Beihilfe, dann wir dieses KE-verfahren derzeit so gut wie gar nicht genützt.
Da muesste sich wirklich gravierendes ändern.
Gruss
Czauderna

private Abrechnung beim Arzt für gesetzlich Versicherte

yuser @, Sonntag, 15.08.2010, 12:11 (vor 5215 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

interessant dass die Kostenerstattung momentan in die Diskussion mit eingebracht wird.

Gerade die Tatsache dass ich Privatpatient bin macht die Sache ja interessant, was sollte mir das ganze Verfahren sonst für Vorteile bringen? Ansonsten, also ohne Nutzen, gebe ich doch einfach meine Chipkarte ab und ich habe mit dem ganzen Verwaltungskram nichts am Hut.

Bin ich jedoch mit dem Sachleistungsprinzip gleichgestellt und bekomme nur die Rechnung zu Gesicht ohne die Vorteile durch schnellere Termine etc. - dann kann man meines Erachtens die Kostenerstattung komplett in Frage stellen. Zu was dann die Mehrkosten? Zu was die Verwaltung selbst übernehmen?

Für mich, der die Voll-PKV momentan nicht in Anspruch nehmen kann, ist das doch (bis jetzt zumindest) eine feine Sache. Ich bin bereit höhere Kosten in Form einer Restkostenversicherung für die Vorteile in Kauf zu nehmen. Wenns sichs als unpassend oder auf Dauer schwierig erweisen sollte, dann stelle ich einfach wieder um auf das Sachleistungsproblem und bin gleich weit wie vorher auch.
Gleichzeitig hab ich dann einen Vorgeschmack auf eine mögliche Voll-PKV erhalten, eben nur mit einfacher Möglichkeit das Rad zurück zu drehen... auf eine Voll PKV würde ich nicht derart bedenkenlos umstellen..


Ich habe bis jetzt die Restkostenversicherung noch nicht in Anspruch genommen bzw. noch nichts eingereicht, mit meiner BKK hat das bisher ganz gut funktioniert - mal sehen ob ich auch mal noch in diese "Quartalspauschalen-Thematik" oder der gleichen reinlaufe...

Was sollte eurer Meinung also an der Kostenerstattung verändert werden? Wo läuft der Zug hin?

Grüße
yuser

Blick über´n Tellerrand

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 15.08.2010, 13:25 (vor 5215 Tagen) @ yuser

Du bekommst das wofür du bezahlst - meinen die schwarzhumorigen Engländer und genauso siehts in deren staatlichem Gesundheitssystem aus. Die practic nurse als dunkle Erinnerung an die zuletzt in der DDR noch bewährte Gemeindeschwester behandelt, versorgt, verordnet und es dauert lange, eh ein Kassenversicherter überhaupt einen Arzt zu Gesicht bekommt. Man freut sich in diesem stark dirigistischem System aktuell die Wartezeiten für einen Facharzttermin auf durchschnittliche 22 Wochen gesenkt zu haben. Freie Arztwahl Pustekuchen, denn mit Regionalzwang gehts nach Postleitzahl zum zuständigen Behandler in der untersten Ebene primary care. Sehr große Augen machen die Inselbewohner wenn sie hören, daß ein deutscher Kassenpatient zur Kur fährt, weil dafür gibts doch wellness und beauty oder seine Zähne auf Kosten der Gemeinschaft saniert ..

In vielen anderen westlichen Ländern wie Belgien, Holland ist die Sachleistungserstattung* schon ausgestorben oder nur noch für schwer Bedürftige wie in Frankreich möglich. Die Deutschen wollen von ihrem hohen Versorgungsstatus aber keinesfall (freiwillig) runter und wir können hier nur spekulieren, was sich Dr. Rösler als Kenner der Praxis einfallen läßt. Gehe davon aus, daß die Zahlbeiträge für freiwillige Kostenerstatter nach dem Prinzip mit Speck fängt man Mäuse gesenkt werden und somit vor allem Gesunde, Junge und Preisbewußte schnell Gebrauch machen werden oder auch der Wechseltrend gen PKV gleich wieder eine neue Geschwindigkeit bekommt. Das wäre ja die politische Linie der Regierenden, selbst wenns schwer fällt dies alles als Vorteil der Masse zu verkaufen. So oder so müssen die Kassenleistungen gestutzt werden und dies ist mit der Vergangenheit hierzulande, wo kurzsichtige Politiker seit über 70 Jahren die Wählergunst gern mit sozialpolitischen Füllhörnern erkaufen äußerst schwierig. Ist dann auch gleich eine Frage für den 22. August, die man noch heute an frage@bmg.bund.de absenden kann.

* die europäische Gesundheitspolitik aus Sicht des AOK-Bundesverbandes

Blick über´n Tellerrand

GKVler, Sonntag, 15.08.2010, 14:44 (vor 5215 Tagen) @ Joachim Röhl

na, beim Blick über den Tellerrand sollte aber auch ein Blick auf das US-amerikanische Gesundheitssystem nicht fehlen, dass sich auf - von Joachim Röhl favorisierte - private Krankenversicherung konzentriert.

Zunächst einmal produziert dieses System die weltweit höchsten Kosten - und zwar sowohl als Pro-Kopf-Ausgaben als auch als prozentualen Anteil am Bruttoinlandsprodukt.

Nun sollte mn denken, dass die Amerikaner für diese hohen Kosten auch eine besonders hohe Qualität und bessere Leistungen als anderswo erhalten - dem ist aber leider nicht so.

Millionen von Amerikanern sind überhaupt nicht krankenversichert. Und bei vielen anderen ist die Krankenversicherung an den Job gebunden - und wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, verliert mit dem Job auch die Krankenversicherung. Folge davon ist, dass eine Erkrankung den wirtschaftlichen Ruin bedeutet.

Es gibt mittlerweile in den USA Ärzte, die Menschen kostenlos behandeln. Dazu werden Sporthallen kurzfristig in Hospitäler verwandelt und die Menschen stehen Schlange, um sich Zähne behandeln und ziehen zu lassen oder um die Augen untersuchen zu lassen und eine neue Brille zu bekommen. Dabei handelt es sich um Menschen, die sich freuen mal wieder einen Facharzt zu sehen und die gerne Wochen auf einen Termin warten würden - wenn sie sich den Termin nur leisten könnten. Solche Zustände kennt man normalerweise nur aus Entwicklungsländern....

Auch Präsident Obama hat das Problem erkannt und will das System reformieren - Eckpunkte dieser Reform sind Dinge, die für jeden Deutschen selbstverständlich sind...alle Amerikaner sollen eine Krankvenversicherung erhalten und sich dies auch leisten können, auch Menschen mit Vorerkrankungen sollen in den Genuss einer Krankenversicherung kommen und Kinder werden familienversichert.

Der bekannte Filmemacher Michael Moore hat sich wie folgt zu dieser Reform geäußert: "Dank dieser Abstimmung wird Ihr 23-Jähriger, der von einem Betrunkenen angefahren wird und ein halbes Jahr im Krankenhaus bleiben muss, nicht ruiniert, denn er ist weiter über Sie versichert. Dank dieser Abstimmung wird Ihre Versicherung sich strafbar machen, wenn Sie zum dritten Mal an Krebs erkranken und sie auch nur daran denkt, die 200.000 Dollar für Ihr Weiterleben nicht zahlen zu wollen."

Gruß GKVler

Blick über´n Tellerrand

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 15.08.2010, 18:13 (vor 5215 Tagen) @ GKVler

Gab vor Jahren im Manager Magazin einen aufschlussreichen Artikel zu Deutschland im Jahr 2020. Da wir einen Teil der Wegstrecke schon zurück gelegt haben, glaube ich, daß Szenario 1 am ehesten eintreten wird bzw. sich schon gesamtgesellschaftlich abbildet. Wie in der Studie vorausgesagt, wachen die abgehängten Schichten auf und votieren erfolglos dagegen. Überein stimme ich mit Dir, daß das "amerikanische Modell" nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Politik, Wirtschaft und vor allem seiner zweifelhaften Ethik grundlegend versagt. Das ahnten aber auch schon unsere Großeltern bzw. Eltern. Zurück zum Thema und um etwas gerade zu rücken, ich favorisiere eine robuste gesetzliche Grundversorgung** für alle 80 Millionen Bewohner Deutschlands und würde den Privaten das Zusatzgeschäft für jegliche wichtige Ergänzungen und sonstige angenehmen Zusätze überlassen.


** Behandlung akuter Erkrankungen, Schmerzzustände, lebenserhaltender Maßnahmen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft im Sinne von §8 Punkt (3) des jetzt schon bundesweit geltenden gesetzlichen Basistarifes (inklusive erforderlicher Übergangsfristen und Sonderzugangsrechte für alle bereits gesetzlich bzw. privat Versicherten zum Stichtag)

Blick über´n Tellerrand

GKVler, Sonntag, 15.08.2010, 18:54 (vor 5214 Tagen) @ Joachim Röhl

du bist für eine "robuste gesetzliche Grundversorgung", die die "Behandlung akuter Erkrankungen, Schmerzzustände, lebenserhaltender Maßnahmen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft" umfasst.

Was ist mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck oder auch Morbus crohn oder der Bluterkrankheit? Was ist mit der Behandlung von Behinderungen?

Wo ist die Grenze zwischen einer "lebenserhaltenden" Maßnahme und einer die "Lebensqualität erhaltenden" Maßnahme? Oder einer die Arbeitsfähigkeit und damit die Fähigkeit, Beiträge und Steuern zu zahlen, erhaltenden Maßnahme? Und was ist mit Prävention, die bekanntlich wesentlich günstiger als kurative (= heilende) Maßnahmen ist und diese vermeiden kann?

Und Schmerzzustände kann man bekanntlich kurzfristig recht gut mit (günstigen) Schmerzmitteln behandeln - in vielen Fällen wird es aber notwendig sein, die Ursache des Schmerzes zu diagnostizieren und dann zu beseitigen (kann z. B. bei Kopf- oder Rückenschmerzen, die beide weit verbreitet sind, recht teuer werden). Wo also ziehst du hier die Grenzen?

Ich fürchte, mit Leistungseinschränkungen werden die Probleme unseres Gesundheitssystems nicht gelöst werden. Dies wird schon seit 30 Jahren versucht mit immer wieder neuen Leistungseinschränkungen, Zuzahlungen und vielem mehr.

Wer die Probleme lösen will, muss an die Ursachen ran:
- die Preise für Arzneimittel sind europaweit die höchsten: es wäre sinnvoll, sich auf europaweit einheitliche Preise zu einigen.
- Deutschland leistet sich 2 Facharztsysteme, die parallel arbeiten - im stationären und ambulanten Bereich. Sinnvoll wäre es, wenn diese beiden Systeme zusammengeführt werden würden.
- auch im Bereich der Krankenvollversicherung leistet sich Deutschland 2 Systeme, was unnötige Kosten verursacht.

Mit der Lösung dieser 3 Probleme könnte man gewaltige Finanzreserven mobilisieren - und das ohne Leistungsbeschränkungen oder Verlust an Qualität.

Gruß GKVler

Blick über´n Tellerrand

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 15.08.2010, 20:10 (vor 5214 Tagen) @ GKVler

Vergleichbar zur gesetzlichen Rentenversicherung, wo jeder weiß, daß Blüms Satz von der sicheren Rente gelogen war und man inzwischen die Regelaltersgrenze auf 67 langfristig, behutsam und gleitend umgestellt hat, kanns auch in der gesetzlichen Krankenversicherung laufen. Überlesen? ich erwähnte Übergangsfristen und Annahmezwang für alle bereits Versicherten, also auch die schwer oder chronisch Erkrankten. Das wird seit Jahrzehnten schon in der privaten Gruppenversicherung bei unterschiedlichsten Berufsgruppen und auch den Neugeborenen so praktiziert.

Aber, wenn die GKV wie in Holland schon vor fünf Jahren geschehen, für alle auf einen Basisbeitrag von nur 87€ monatlich runter soll, ist ja wohl klar, daß man dann überlegen muß, ob man mehr als überlebensnotwenig und schmerzstillend absichern möchte. Für lau gibts nichts, das haben schon über acht Millionen Kassenpatienten erkannt, die ihren Schutz privat aufgebessert haben - knapp 129.000 stellten freiwillig um auf Kostenerstattung.

Springender Punkt hierbei ist jedoch der "medizinisch-industrielle Komplex" aus Leistungserbringern, Pharmaindustrie und ebenso profitorientierten Versicherern, der noch zu wenig Interesse an einer wirklichen Reform hat, weil man offensichtlich zweifelt, ob die zur Zeit sehr teuer und im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn stark überversorgte Bevölkerung dann auch wirklich privat vorsorgt und somit Geld fließt.

So wie aber die private Altersvorsorge per Rentenversicherung, Riesterrente, selbstgenutzer Immobilie, Fonds, Edelmetallen etc. in der breiten Bevölkerung verstanden wurde, brauchtst auch in der Krankenversicherung den Aufklärungsprozess. Kann perspektivisch nur staatlichen Grundschutz mit privatem Zusatz geben oder wir müßten die Gesellschaftsform ändern.

Blick über´n Tellerrand

GKVler, Sonntag, 15.08.2010, 20:34 (vor 5214 Tagen) @ Joachim Röhl

Überlesen?

nein - meine Frage war genereller Natur: was ist, wenn diese Übergangsfristen abgelaufen sind?

Niedrige Versicherungsbeiträge sind kein Wert an sich. Der Sinn und Zweck von Krankenversicherungen ist es, die finanziellen Risiken, die durch die Behandlung von Krankheiten auftreten können, abzusichern. Und dieser Zweck lässt sich bei deiner Aufzählung nicht mehr gewährleisten.

Menschen, die an chronischen Krankheiten wie z. B. Morbus Crohn oder der Bluterkrankheit leiden, oder auch an Behinderungen z. B. nach einem Unfall oder einem Schlaganfall leiden oder Menschen, die mit Krankheiten oder Behinderungen zur Welt kommen, haben bereits heute Schwierigkeiten, eine adäquate Zusatzversicherung zu finden, von privaten Krankenvollversicherung für diesen Personenkreis will ich erst gar nicht reden. Ich sehen kein Grund, wieso sich das ändern sollte, wenn die von dir vorgeschlagenen Reformen eingeführt werden. Das aber bedeutet, dass diese Personen ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen.

Und zwischen Krankheit und Alter (Krankenversicherung und Rentenversicherung) gibt es einen gravierenden Unterschied: die Rente lässt sich planen. Ich weiß bereits heute, wann ich meinen 65. Geburtstag feiern werde, oder meinen 67. oder meinen 70. Damit kann ich mit Hilfe der Finanzmathematik ganz leicht ausrechnen, was ich sparen muss um eine entsprechende Altersrente zu erhalten.

Wann ich wie krank werden werde oder an welcher Krankheit ich erkranken werde, kann ich dagegen (Gott sei Dank) nicht planen. Wenn ich bis an meinen 90. Geburtstag gesund und quietschfidel sein werde und einen Tag später an einem Schlaganfall sterben werde, werden meine spezifischen Krankheitskosten sehr gering sein. Wenn ich aber im Alter an chronischen Krankheiten wie Arthrose, Alters-Diabetes, Bluthochdruck oder gar Demenz erkranken werde, sieht meine Kostenbilanz ganz anders aus....

Und wenn ich heute das Glück habe, gesund zu sein weiß ich doch, dass viele andere Menschen (in meinem Alter und mit einer durchaus gesunden Lebensführung) dieses Glück nicht haben.

Was aber auffällt, dass du auf meine Vorschläge gar nicht eingegangen bist....
Wie du sicherlich weißt, schwimmt das Gesundheitssystem der BRD geradezu in Geld....die Kosten sind hier (deutlich hinter der USA) mit am höchsten - und das weltweit! Das bedeutet, an Geld für eine ausreichende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung fehlt es nicht. Die Frage muss lauten: wie sollend die vorhandenen Mittel verteilt werden????

Gruß GKVler

Blick über´n Tellerrand

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 16.08.2010, 00:18 (vor 5214 Tagen) @ GKVler

- wenn wie bei Einführung des Basistarifs 2009 ein vergleichbares Zeitfenster von statt sechs sogar mit zwölf Monaten geöffnet wäre, wo alle derzeit Versicherten, auch die bereits schwer und chronisch Erkrankten risikoneutral aufgenommen werden könnten, wäre das eine denkbare Möglichkeit. Finanzielle Unterstützung für sozial Bedürftige wie bereits heute versteht sich. Heißt aber dann auch, wer nicht will, ob nun aus falscher Sparsamkeit oder dem Glauben er bleibe auf ewig gesund, würde später faktisch zum Selbstzahler oberhalb der Basisversorgung. Gibt ja auch im Rentensystem noch Träumer, die meinen Blüm hätte sich eventuell doch nicht geirrt .. viele Menschen wollen aber auch eigenverantwortlich auswählen, welche Leistungen ihnen wichtig sind, lehnen z.B. die Apparatemedizin ab, sind aufgeschlossen für alternative Behandlungen, viele wollen aber auch ein Leben lang Vollkaskoversorgung. Die Ehrlichkeit fängt da an, wo die beschriebene Basisabsicherung Leistungen garantiert, von denen die von Dir zitierten USAmerikaner nur träumen können und alles Zusätzliche auch bitte zusätzlich versichert werden kann, ohne die anderen Beitragszahler dafür mit ins Boot zu holen.

- die schon heute angebotenen privaten Zusatztarife bieten Leistungen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Versorgung bei Auswahlmöglichkeiten bis zu Spitzenmedizin und Spezialisten aller Fachrichtungen. Heil-/Hilfsmittel, aber auch psychotherapeutische Versorgungen, Kur-/Rehaleistungen und Pflege-/Hospizversorgung bis hin zu Krankentagegeldern, alles kann privat abgesichert werden. Recht hast Du in einem Punkt, niemand kann mögliche Krankheiten voraussehen, aber ich kann mich vor finanziellen Risiken schützen. Vergleichbar sind hier die freiwilligen Zahlungen in die Berufsgenossenschaften bzw. privaten Unfallversicherungen als ebenso reinen Risikoversicherungen.

- mit Deinem Hinweis auf die falsche Verteilung in der aktuellen Bundesrepublik stellst Du die "Systemfrage" und die gehört sicher in ein anderes Forum. Ich sehe jedoch, daß der medizinisch-industrielle Komplex langsam anfängt umzudenken, oder meinst Du unser Dr. Philipp Rösler macht Gesundheitspolitik im luftleeren Raum. Da stecken wirtschaftliche Machtinteressen dahinter und wenn wie jetzt die Kostenerstattung mit Beitragsnachlässen für Aufgeschlossene statt Zusatzbeiträgen diskutiert wird und auch die dreijährige Zwangsfrist aufgehoben werden soll, sind das weitere richtige Schritte für den notwendigen Umbau.

- Fazit: die langfristige Systemumstellung wird sowohl Einnahmen als auch Ausgaben im staatlichen Gesundheitsystem senken und ein weiteres paralleles Fortbestehen von GKV und PKV ermöglichen. Die Verantwortung des Bürgers wird wahlplakativ gesagt: entschieden gestärkt. Auf deutsch jeder entscheidet selbst, was ihm seine Gesundheit wirklich wert ist.

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