Da beim Schwindelgefühl drei markante Ursachen hervortreten, wird der Risikoprüfer der PKV auch nicht schlauer sein als Dein behandelnder Arzt. Nach Vorlage eines aktuellen Attestes*, in Betrachtung seinerzeitiger Gründe dann doch einen Behandler aufzusuchen, wird eine Entscheidung getroffen von ohne Erschwerungen angenommen, falls es sich um nicht körperliche Ursachen handelt bis zur Ablehnung erfahrungsgemäß vor allem dann, wenn die Diagnostizierung zu schwammig ist ..
Mit medizinischen Zuschlägen im mittleren zweistelligen Bereich wirst Du erfahrungsgemäß lediglich bei "Schwindel als Begleitsymptom anderer Erkrankungen" rechnen können.
Auf der sicheren Seite wärst Du erst nach drei bis fünf Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit, was den Abfragezeiträumen der meisten Gesellschaften für ambulante Behandlungen von Krankheiten und Beschwerden entspricht. Ein unverbindliche und vor allem anonyme! Voranfrage verschafft Klarheit übers weitere Vorgehen.
Fragen? joachimroehl@web.de
*Kosten des ärztlichen Attestes zwischen 0 und 75€