welche Einschränkungen bei diesem Tarif? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 20.06.2010, 02:19 (vor 5274 Tagen) @ Hans

Da jeder Versicherer auch nach bereits in der Vergangenheit gestellten Anträgen fragt, sollte es dem Risikoprüfer wie hier z.B. der barmenia auf Seite 2 bei Frage 3 auffallen. Einfach naßforsch falsche Angaben zu machen, wird von den Gesellschaften als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eingestuft, mögliche Folgen sind beschrieben auf Seite drei.


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