Wechsel von Arbeitnehmer zu Hausfrau (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 19.06.2010, 19:53 (vor 5271 Tagen) @ elbebiber neu

Hallo,
die Bruttoeinnahmen von Ehemann und Ehefrau werden addiert (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet).
Für Kinder (z.B. Studenten bis 25 Jahre) können Freibeträge (511 oder 852 Euro monatlich) abgezogen werden. Von der Hälfte der restlichen Ehegatteneinnahmen wird der Beitrag berechnet.
Der Beitrag beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung 14,3% und 1,95 bzw. 2,2%.
Der tatsächliche Beitrag liegt zwischen 138 und 309 Euro monatlich.
Gruß
RHW


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