Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich war 7 Jahre 100% PKV und bin nun zum vergangenen 1.1.2010 auf einen 30% Beihilfetarif umgewechselt.
Es geht mir nun um die Rechtslage bei der Anrechnung der bisher erworbenen Alterungsrückstellungen:
Die PKV behauptet, dass nur umgerechntet 30% angerechnet werden könnten, stimmt das?
"...Mit den Rückstellungen verhält sich das so, dass nur so viel angerechnet werden kann, wie der neue Tarif im Verhältnis zum bisherigen abdeckt. Ganz vereinfacht gesprochen werden nur 30% der Rückstellungen auf den Beihilfetarif angerechnet. Eine Anrechnung der gesamten Rückstellungen ist nicht möglich.
Die restlichen Rückstellungen bleiben erhalten und werden dann zusammen mit den während der Beihilfeversicherung erworbenen Rückstellungen bei der erneuten Änderung des Tarifs (auf 100%) angerechnet.
Der Nachteil bei der Umstellung auf 100% wäre, dass die Rüchstellungen zwar vorhanden sind und auch durch den Beihilfetarif leicht erhöht werden, diese aber nicht ausreichen, die höhere Prämie aufgrund des höheren Eintrittsalters auszugleichen. Die Prämie wird dann also höher sein, als der bisherige Beitrag."
...und wo steht eigentlich die "Rechtslage"?
Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung
Ich bitte nochmals um Beantwortung meines Problems, vielen Dank.
Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung
weiß jemand die Rechtsgrundlage?
Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung
Findest Du in den Tiefen der Kalkulationsverordnung und bekommst eine klare Aussage nach einfacher schriftlicher Anfrage in der Versicherungsmathematik der Gesellschaft ..
Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung
ok, daraus wird man nicht schlau:
es ist also möglich, dass das PKV Unternehmen richtig gehandelt hat? oder müssten tatsächlich 100% angerechnet werden?
Bei Umstellung von 100% PKV auf GKV + ZusatzPKV werden doch auch alle Alterungsrückstellungen angerechnet, oder? Irgendwie passt das doch nicht zusammen.
Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung
Du mußt Dich wie geschrieben an die Versicherungsmathematik wenden, die werden Dir genau darstellen was auf Heller und Pfennig geschieht ..
Paralleles Fallbeispiel: Kunde jahrelang privat vollversichert wird mit 54ten Lebensjahr plötzlich gesetzlich pflichtig, stellt zeitglich um auf beste Zusatztarife, seine angesparten Alterungsrückstellungen Höhe über 240€ monatlich sind weitaus mehr, als der Beitrag der neuen Restkostenversicherung mit nur knapp 180€. Wider seiner Annahme bekommt er von der Gesellschaft nun nicht jeden Monat eine Sonderauszuszahlung .. es wird gekappt und der Beitrag eines 20jährigen als Mindestbeitrag angesetzt, wobei im konkreten Fall weiterhin berücksichtigt wird, daß er selbst erst mit 29 in die PKV gewechselt ist. Dieser Eintrittsaltersbeitrag wird nun zugrunde gelegt und er zahlt dennoch höchstzufrieden ganze 70€ für den lebenslangen Privatstatus. Ist mein Geld denn weg? Nein, er bekommt es zugeschrieben in den Rückstellungstopf, der ab dem 65. Lebensjahr dann weitere Erhöhungen abmildert ..
PS: sicher verstehst Du jetzt, warum ich nicht in der Mathematik arbeiten möchte