Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? (Private Krankenversicherungen)

Sandra, Samstag, 19.06.2010, 14:11 (vor 5275 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin diejenige Beamtin, die im letzten Jahr über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen ist. Leider muss ich aufgrund einer vorangegangenen Psychotherapie einen 30 prozentigen Aufschlag auf den normalen Satz zahlen. Meine PKV (Victoria) stellte mir aber in Aussicht, dass, wenn der Vertrag laufe, ich mit dem Erlass dieses Zuschlags rechnen könne, darüber könne man zum ersten Mal in drei Jahren reden.

Meine Frage ist nun folgende: Meint ihr, es "wirkt" besser, wenn ich in diesen drei Jahren überhaupt keine Rechnungen einreiche, und stattdessen alles selber begleiche, oder sollte ich durchaus "kleine" Rechnungen bei der PKV einreichen, damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde Erkrankungen, die in diesen drei Jahren anfallen, "verschweigen" (das heißt Rechnungen hierfür einfach nicht einreichen), was natürlich für die PKV bedeuten würde, dass sich eventuell nach Ablauf der drei Jahre und nach dem Erlassen des oben genannten Zuschlags plötzlich große Kosten verursachen würde, da ich nun dann doch Rechnungen einreiche.

Ich bin mir total unsicher, was besser wäre, beziehungsweise was besser bei der PKV ankommen würde. Was gefällt den PKVs besser?

Dank im Voraus

Sandra

Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht?

Sandra, Samstag, 19.06.2010, 14:15 (vor 5275 Tagen) @ Sandra

Ach so, vergessen: Habe nur Mini-Rechnungen (Vorsorge etc.), da ich ja, dank meiner Psychotherapie ;-)), zum Glück kerngesund bin, nicht nur psychisch sondern (als Folge) auch physisch...

Mein Zahnarzt würde natürlich gerne an mir verdienen und will mir Inlays aufquatschen oder unter meine Kronen gucken 'zur Sicherheit', aber habe ihm gesagt, dass das in den nächsten 2 Jahren erstmal nicht drin ist. Lustig, sowas schützt dann auch vor 'unnötigen' Behandlungen, die 'nur' dem Arzt was bringen....

Hilfe???

Sandra, Mittwoch, 23.06.2010, 15:36 (vor 5271 Tagen) @ Sandra

Weiß jmd was?

Hilfe???

RHW, Mittwoch, 23.06.2010, 19:48 (vor 5271 Tagen) @ Sandra

Hallo,
ich weiß die Antwort nicht und kenne auch die Gepflogenheit der einzelnen PKV-Unternehmen nicht.
Als PKV-Unternehmen würde ich mir immer eine Aufstellung des Versicherten über alle ärztlichen Leistungen (mindestens Behandlerangabe), Beschwerden etc. geben lassen.

Wenn die Liste zu lang/zu umfangreich/zu teuer ist oder klingt, wird der Antrag abgelehnt. Wenn die Liste nicht eindeutig ist, wird der (oder mehrere) Behandler angeschrieben.

Danach erfolgt dann die Entscheidung.

So stelle ich mir das als Nicht-PKVler vor. Für die PKV wäre es ein Schutz vor solchen Überlegungen, wie du sie gerade anstellst.

Ich weiß nicht, ob die Realität so ist!!!

Gruß
RHW

Hilfe???

nur mal so @, Donnerstag, 24.06.2010, 08:32 (vor 5270 Tagen) @ RHW

Eine Versicherer betrachtet den Risikozuschlag erst einmal isoliert.

Es macht nichts aus wenn kleine Rechnungen wie z.B. Vorsorge, Zahnbehandlungen eingereicht werden. Alles andere wäre gerade bei Beihilfe ja auch ungewöhnlich.
Bei einer mgl. Überprüfung des RZ nach 3 Jahren wird sowieso der Arzt befragt. Schon aus Haftungsgründen wird der behandelnde Arzt die Behandlungen wahrheitsgemäß angeben.
Es sollten deshalb lediglich keinerlei Behandlungen im hinblick Psychoherapie sprich mgl. Folgen in diesem Zeitraum stattfinden.

Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht?

MarcoOF @, Bad Offenbach, Montag, 28.06.2010, 08:06 (vor 5266 Tagen) @ Sandra

Die Frage, was der "PKV besser gefällt", stellt sich gar nicht. Du hast den Risikozuschlag offensichtlich wegen vorausgegangener Psychotherapeut. Behandlung bekommen. Dieser Risikozuschlag (RZ) kann wegfallen, wenn Du länger keine Probleme mit diesem (!) Erkrankungsbild mehr hast. Wenn Du also Psycho-Rechnungen einreichst, bleibt der RZ auf Dauer bestehen. Alle anderen Rechnungen (Zahnarzt o.ä.) haben damit nichts zu tun !
Gruß Marco

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