Wechsel von Arbeitnehmer zu Hausfrau (Gesetzliche Krankenkassen)
Mein Mann ist privat versicherter Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit (noch 5 1/2 Jahre bis zur Rente). Ich bin seit Beginn meiner Berufstätigkeit gesetzlich versichert. Nun überlege ich aus dem Berufsleben auszuscheiden. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus. Wie hoch sind denn die Beiträge bei Hausfrauen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Wechsel von Arbeitnehmer zu Hausfrau
Hallo,
der Beitrag beginnt bei ca. 145 € im Hausfrauentarif für Versicherte mit keinem oder geringem Einkommen.
Allerdings gilt in der GKV: Ist der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, gilt die Hälfte des Familieneinkommens.
Also das Jahreseinkommen des Göttergatten durch 2 teilen, Beitragsbemessunggrenzen (halbe) beachten. Dann kann man es ungefähr ausrechnen.
Sofern noch anderes Einkommen da ist (Mieteinnahmen, Zinseinkünfte ect.) werden die auch berücksichtigt.
LG, Shops
Wechsel von Arbeitnehmer zu Hausfrau
Danke für die Info
Wechsel von Arbeitnehmer zu Hausfrau
Hallo,
die Bruttoeinnahmen von Ehemann und Ehefrau werden addiert (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet).
Für Kinder (z.B. Studenten bis 25 Jahre) können Freibeträge (511 oder 852 Euro monatlich) abgezogen werden. Von der Hälfte der restlichen Ehegatteneinnahmen wird der Beitrag berechnet.
Der Beitrag beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung 14,3% und 1,95 bzw. 2,2%.
Der tatsächliche Beitrag liegt zwischen 138 und 309 Euro monatlich.
Gruß
RHW