Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte? (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Essen, Freitag, 18.06.2010, 12:49 (vor 5273 Tagen)

Hallo,

super Forum hier :-) , ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen;

Ich habe mal eine Frage zum Auslandschutz, meine Frau und ich wollen im September für 2 Wochen nach Spanien, müssen wir nun die EU-Karten beantragen oder eine gesonderte Versicherung abschließen?

Meine Mutter hat z.B. von der DAK die EU-Karte schon standartmäßig, sie ist regelmäßig in Italien und fragt sich nun auch, ob sie dort überhaupt versichert ist(?). Oder muss sie ebenfalls noch etwas gesondertes bei ihrer KK beantragen damit sie schutz im Ausland hat?

Und noch eine letzte Frage, worauf ich bisher noch keine Antwort im Netz gefunden habe. Meine Frau ist bei mir familienversichert
und wir haben uns gestern Abend mal so über die Pflegeversicherung unterhalten, ist die bereits in der Familienversicherung mit drin oder müssten wir die noch extra abschließen?

Viele viele Fragen, aber für eure Bemühungen zur Aufklärung bedanke ich mich bereits schon jetzt vielmals im Voraus!

Viele Grüße,
Thomas

Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte?

egal, Freitag, 18.06.2010, 14:50 (vor 5273 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
was ich nicht verstehe....bei so vielen Fragen rufe ich doch bei meiner KK an und kläre das persönlich.
Sollte die EU-Krankenvers.karte im Ausland aus irgendwelchen Gründen(Bequemlichkeit, Praxisausstattung) nicht akzeptiert werden, gilt man dort als Privatpatient und muss in Vorlage treten. Durch die gesetzl Krankenversicherung(KK) wird allerdings lediglich ein Bruchteil der entstandenen Kosten erstattet, in der Regel kommt sogar nur eine 0,00 Erstattung raus. Aus diesem Grund ist eine Auslandszusatzversicherung, egal ob über ADAC, oder über Kooperation der KK UNBEDINGT erforderlich....kostet im Jahr auch recht wenig. Diese Privatzusatzversicherung deckt dann diese Mehrkosten ab.

Familienversicherte sind genauso in der Pflegeversicherung pflichtversichert wie das Hauptmitglied; es muss nicht extra etwas abgeschlossen werden.

Trotzdem oder generell empfiehlt es sich, sich über die eine oder andere Zusatzversicherung Gedanken zu machen, wie z.B. Zähne oder Krankenhaus Chefarzt, 2-Bett-Zimmer..oder auch Pflege.

Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte?

nochmal egal, Freitag, 18.06.2010, 14:52 (vor 5273 Tagen) @ egal

Nachtrag: die Europäische Krankenversicherungskarte ist i.d.Regel auf der Rückseite der normaleKrankenversicherungskarte ( blau-weiß)

Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte?

RHW, Freitag, 18.06.2010, 20:23 (vor 5273 Tagen) @ nochmal egal

Hallo,
mit der Europäischen Versichertenkarte =EHIC (meist auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte) bekommt man im EU- und EWR-Ausland alle Leistungen wie ein "einheimischer" Versicherter:
es gelten alle Zuzahlungen und Leistungsausschlüsse nach ausländischen Recht. Die ausländischen Vertragsärzte sind verpflichtet die EHIC zu akzeptieren.
Falls die Karte vergessen wurde oder vertragswidrig nicht akzeptiert wird, erstattet die deutsche Krankenkasse im Nachhinein die deutschen Sätze (aber nicht für ausländische Zuzahlungen). Das ist häufig aber nur ein Drittel oder Viertel der Kosten.
Um diese Differenz und einen möglichen Rücktranport abzusichern, empfiehlt sich immer (!!!) eine private Zusatzversicherung.
Jahrespolicen gelten dann auch, wenn man nur ein Wochenende im Ausland ist.

Gruß
RHW

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