Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Andreas, Dienstag, 15.06.2010, 09:07 (vor 5279 Tagen)

Hallo!

Leider hat Google keine passende Antwort parat, vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich habe seit etwa 3 Jahren eine kl. Anwartschaft (bin Student). Nun ist mir aufgefallen, dass ich bei der Gesunheitsprüfung eine Angabe vergessen habe. Was nun? Anwartschaft kündigen, neue abschließen? Habe Angst vor einem späteren Versicherungsausschluss.

Danke!

Anwartschaft

Gast, Dienstag, 15.06.2010, 15:38 (vor 5279 Tagen) @ Andreas

lesen sie §§ 194 abs. 1, 19, 21 VVG

Anwartschaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 15.06.2010, 17:52 (vor 5279 Tagen) @ Gast

Gast meinte unkorrekt verlinkt dennoch zurecht, was möglich sein könnte, falls Du nichts unternimmst und vor dem 10. Vertragsjahr die Anwartschaft aktiviertest und dann aus Dir bekannter alter Geschichte resultierende erste Leistungsfälle dem unwissenden Versicherer präsentierst. Bei sprichwörtlichen dicken Hunden würde der recherchieren und im Falle von arglistiger Täuschung und Vorsatz dann den §19 bzw. §21 des VVG mit allen unangenehmen Folgen ins Spiel bringen.

Tip: stelle anonym die medizinische Vorgeschichte hier einfach ein und Du wirst mehrere Lösungsvorschläge erhalten von unbedenklich bis Nachinformation des Versicherers mit Folgen von ebenso unbedenklich bis zu eben aufgeführten Paragrafen. Daumen mal Pi wirkt eine Selbstanzeige in der PKV jedoch ähnlich besänftigend wie beim Finanzamt: vom medizinischen Risikozuschlag über krankheitsbedingten Selbstbehalt bis zum kompletten Leistungsausschluß. Ausnahme bilden hier nur sogenannte Ablehnungsdiagnosen wie HIV, Diabetes Mellitus, Morbus Crohn, Demenz, Alkoholismus, schwere psychosomatische Erkrankungen u.a.

Fragen? joachimroehl@web.de

Anwartschaft

Gast, Dienstag, 15.06.2010, 20:57 (vor 5279 Tagen) @ Joachim Röhl

gast würde auch nochmal empfehlen ein paar urteile zu lesen, in denen vorsatz angenommen wurde.

in der regel wird eine vorsätzliche falschangabe schwer nachzuweisen sein, dann bleibt es bei der 3-jahres-frist.
und die läuft ab vertragsschluss.

Anwartschaft

andreas, Mittwoch, 16.06.2010, 20:49 (vor 5278 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke, v.a. an J. Roehl. Macht es Sinn die Anwartschaft zu kündigen und eine neue abzuschließen?
Bei der vergessenen Angabe handelt sich um die FEHLDIAGNOSE (deshalb auch nicht bedacht) einer nicht schwerwiegenden chronischen Erkrankung.

Grüße, A.

Anwartschaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 17.06.2010, 05:04 (vor 5277 Tagen) @ andreas

Nein. Du machst einfach eine schriftliche Nachmeldung, wobei die ursprüngliche Erstdiagnose durch eine weitere ärztliche Aussage eindeutig als Fehldiagnose gekennzeichnet sein muß. Dann wartest Du auf die Einschätzung des Versicheres.

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