Gast meinte unkorrekt verlinkt dennoch zurecht, was möglich sein könnte, falls Du nichts unternimmst und vor dem 10. Vertragsjahr die Anwartschaft aktiviertest und dann aus Dir bekannter alter Geschichte resultierende erste Leistungsfälle dem unwissenden Versicherer präsentierst. Bei sprichwörtlichen dicken Hunden würde der recherchieren und im Falle von arglistiger Täuschung und Vorsatz dann den §19 bzw. §21 des VVG mit allen unangenehmen Folgen ins Spiel bringen.
Tip: stelle anonym die medizinische Vorgeschichte hier einfach ein und Du wirst mehrere Lösungsvorschläge erhalten von unbedenklich bis Nachinformation des Versicherers mit Folgen von ebenso unbedenklich bis zu eben aufgeführten Paragrafen. Daumen mal Pi wirkt eine Selbstanzeige in der PKV jedoch ähnlich besänftigend wie beim Finanzamt: vom medizinischen Risikozuschlag über krankheitsbedingten Selbstbehalt bis zum kompletten Leistungsausschluß. Ausnahme bilden hier nur sogenannte Ablehnungsdiagnosen wie HIV, Diabetes Mellitus, Morbus Crohn, Demenz, Alkoholismus, schwere psychosomatische Erkrankungen u.a.
Fragen? joachimroehl@web.de