Behandlung in einem Kurort (ARAG Tarif 182) (Private Krankenversicherungen)
Irgendwie verstehe ich nicht, ob ARAG für Kurbehandlungen leisten muss oder nicht.
In den Versicherungsbedingungen steht es unter § 4 Teil 2 Abs. 2 Satz 9:"Bei Tarifen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist Kostenerstattung nicht eingeschlossen."
Bei häufig gestellte Fragen zu Tarif 18 steht:
"Leistet der Tarif auch bei ambulanten Kurbehandlungen?
Nein. Tarif 18 sieht keine Leistungen für Kurbehandlung (auch Badekur, Kururlaub, etc.) vor."
Aber mit meinen Vertragsunterlagen habe ich auch ein Prospekt "Privat behandelt, Kosten im Griff" bekommen. Dort gibt es ein Leistungsüberblick zu Tarifen 18. Bei der Behandlung in einem
Heilbad bzw. Kurort steht:"Es besteht auch bei einer Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort eine Leistungspflicht 100%"
Irgendwie ist es doch widersprüchlich. Ich brauche jetzt keine Kurbehandlung, aber es wäre nicht schlecht zu wissen, ob Kostendeckung vorhanden ist.