überschuldete City-BKK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
meines Erachtens kann nur folgender Ablauf greifen (wurde in der Vergangenheit bei BKK-Auflösungen so gehandhabt).
- die Mitglieder können sich eine neue Kasse frei auswählen
- Mitglieder, die keine neue Kasse wählen, werden von der beitragszahlenden Stelle bei der vorletzten Kasse angemeldet
- wenn keine vorletzte gesetzliche Kasse gibt, werden sie bei einer Kasse nach Wahl der beitragszahlenden Stelle angemeldet.
Gruß
RHW