überschuldete City-BKK (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 13.06.2010, 19:03 (vor 5278 Tagen) @ Lord Dragon

Hallo,
meines Erachtens kann nur folgender Ablauf greifen (wurde in der Vergangenheit bei BKK-Auflösungen so gehandhabt).
- die Mitglieder können sich eine neue Kasse frei auswählen
- Mitglieder, die keine neue Kasse wählen, werden von der beitragszahlenden Stelle bei der vorletzten Kasse angemeldet
- wenn keine vorletzte gesetzliche Kasse gibt, werden sie bei einer Kasse nach Wahl der beitragszahlenden Stelle angemeldet.

Gruß
RHW


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