Hallo,
diese Frage ist noch offen:
Wonach richtet es sich denn, ob ich noch beihilfeberechtigt bin?
Das entscheidet die jeweilige Beihilfestelle. Meistens sind das Alter und das Einkommen maßgebend (häufig auf ein Kalenderjahr bezogen). Die Beihilfestellen haben meist unterschiedliche Regeln: Bundesbeihilfe, Beihilferegeln des jeweiligen Bundeslandes, sonstige Beihilfestellen
Manchmal gibt es unter Umständen böse Überraschungen, wenn Beihilfevorschriften geändert werden.
Es empfiehlt sich aif jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit der Beihilfestelle (evtl. zusammen mit den Eltern).
Neben den Varianten a) bis c) gibt es noch folgende Varianten:
d) gesetzliche Krankenkasse mit einem Wahltarif gegen zusätzliche Beitragszahlungen (wird teilweise von den Kassen angeboten)
e) gesetzliche Krankenkasse mit Wahl der Kostenerstattung:
Man ist dann für den gewählten Bereich Privatpatient, bekommt von der Kasse die Kassensätze (abzüglich Zuzahlungen und Verwaltungskosten) erstattet und reicht die Rechnung dann bei der Beihilfe zur Erstattung ein. Evtl. mit Rechnungen von den Eltern bei einer Krankenkasse mal eine Proberechnung machen lassen.
Wenn nach einem ausführlichen Gespräch mit der Krankenkasse d) oder e) in Frage kommen, auf jeden Fall nochmal mit der Beihilfestelle über diese Variante sprechen. Bei d) und e) gibt es bestimmte Bindungsfristen, die dann gefährlich werden, wenn in dieser Zeit der Beihilfeanspruch wegfällt. Oder mit der Kasse klären, dass ein Beihilfewegfall ein Ausnahmefall für ein vorzeitiges Ende des gewählten Tarifs ist.
Gruß
RHW