Ausbildung trotzdem Beihilfe u. PKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich war bisher bzw. bin immer noch über meinen Vater (Beamter in Sachsen-Anhalt) über die Beihilfe und DEBEKA versichert.
Jetzt möchte ich zum 01.08 gerne eine Ausbildung in Schleswig-Holstein anfangen.
Ist es möglich während der Ausbildung weiter privat versichert zu bleiben bzw. doppelt versichert zu sein?
Habe mich versucht schon etwas zu informieren und bin dabei auf folgenen Beitrag gestoßen
[http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=24860
in dem der User Thomas schrieb das dies eigentlich möglich ist. Ganz verstanden hab ich es aber noch nicht. Wonach richtet es sich denn ob ich noch beihilfeberechtigt bin?
Vielleicht kann mir ja hier jmd helfen. Vielen Dank
Ausbildung trotzdem Beihilfe u. PKV?
Die von shoppingqueen beschriebene Versicherungspflicht in der GKV wird auch heute noch ausgelöst und somit verbleiben Dir drei Wege, die teils auf den Pfaden von Thomas daherkommen:
a) bei debeka - Mangels breiter Tarifpalette - private Zusatzversicherungen wählen und dann einige sinnvolle Geschichten wie ärztliches Naturheilverfahren, den Heilpraktiker, Leistungen für Brillen/Kontaktlinsen, Arzneimittel aber auch Zahnersatz mit Implantaten bzw. Inlays und natürlich die privatärtzliche Behandlung bei Unterbringung im 1Bettzimmer zum Endpreis inkl. 10€ Krankenhaustagegeld von 15,12€ falls Du aktuell sechszehn bist?
b) bei arag für 41,23€ die Restkostenerstattung nach Vorleistung der Gesetzlichen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Privatbehandlung inkl. 10€ Krankenhaustagegeld oder der dkv zu 46,50€ bzw. vielen weiteren Versichereren bis zur axa mit 84,02€ und dem Vorteil Privatpatient beim Arzt trotz Kassenschippkarte zu sein - nachteilig unter gesundheitlichen Aspekten eventuell die erneut erforderlichen Gesundheitsfragen bei Beantragung.
c) mit Kassenniveau begnügen ..
Fragen? joachimroehl@web.de
Ausbildung trotzdem Beihilfe u. PKV?
Hallo,
diese Frage ist noch offen:
Wonach richtet es sich denn, ob ich noch beihilfeberechtigt bin?
Das entscheidet die jeweilige Beihilfestelle. Meistens sind das Alter und das Einkommen maßgebend (häufig auf ein Kalenderjahr bezogen). Die Beihilfestellen haben meist unterschiedliche Regeln: Bundesbeihilfe, Beihilferegeln des jeweiligen Bundeslandes, sonstige Beihilfestellen
Manchmal gibt es unter Umständen böse Überraschungen, wenn Beihilfevorschriften geändert werden.
Es empfiehlt sich aif jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit der Beihilfestelle (evtl. zusammen mit den Eltern).
Neben den Varianten a) bis c) gibt es noch folgende Varianten:
d) gesetzliche Krankenkasse mit einem Wahltarif gegen zusätzliche Beitragszahlungen (wird teilweise von den Kassen angeboten)
e) gesetzliche Krankenkasse mit Wahl der Kostenerstattung:
Man ist dann für den gewählten Bereich Privatpatient, bekommt von der Kasse die Kassensätze (abzüglich Zuzahlungen und Verwaltungskosten) erstattet und reicht die Rechnung dann bei der Beihilfe zur Erstattung ein. Evtl. mit Rechnungen von den Eltern bei einer Krankenkasse mal eine Proberechnung machen lassen.
Wenn nach einem ausführlichen Gespräch mit der Krankenkasse d) oder e) in Frage kommen, auf jeden Fall nochmal mit der Beihilfestelle über diese Variante sprechen. Bei d) und e) gibt es bestimmte Bindungsfristen, die dann gefährlich werden, wenn in dieser Zeit der Beihilfeanspruch wegfällt. Oder mit der Kasse klären, dass ein Beihilfewegfall ein Ausnahmefall für ein vorzeitiges Ende des gewählten Tarifs ist.
Gruß
RHW