arbeitslose Akademikerin (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 13.06.2010, 12:42 (vor 5277 Tagen) @ RHW

Ganz negativ betrachtet käme sie natürlich in die Gesetzliche nicht mehr hinein, wenn sie erst nach dem 55. Geburtstag ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen sollte .... sollte aber eher unwahrscheinlich sein den Berufseinstieg hier oder im Ausland nicht alsbald zu finden. Aber allerspätestens mit Hochzeit und auch ganz ohne Altersbeschränkung könnte sie, falls sie immer noch beschäftigungslos bzw. einem Einkommen weniger 365€ wäre in die kostenlose Familienversicherung. Falls dann Nachwuchs kommt, hätte die Gesetzliche bis zum Flüggewerden der Kinder zeitweilig die Nase finanziell vorn. Das dreht sich aber gewaltig, wenn ein Ehepaar, beide selbständig bzw. Freiberufler auch zweimal 630€ Höchstsatz an die GKV bezahlen muß.

Dann kann es, wie die Versicherungspraxis immer wieder zeigt, sehr gut sein in jungen Jahren die Mitgliedschaft in einer PKV geführt zu haben, um später den Vertrag ohne erneute Risikoprüfung und mit jahrelanger Bildung von Alterungsrückstellungen, ganz gelassen auch nach mehrjähriger ruhender Anwartschaftszeit wieder zu aktivieren ..

Zugegeben, das sind Privatversicherte, die beide Versicherungssysteme über die Lebenszeiten optimal kombinieren und sich um ihre Beitragsentwicklung im Alter eher wenig Gedanken machen müssen. Diese Modelle wecken den verständlichen Neid einiger Nichtinformierter und sowohl PKV als auch GKV versuchen ihre Schäfchen natürlich gern auf ewig und am besten durchweg zu halten. Ich befürworte nach 孔夫子 immer auch einen ganz gelassenen Blick auf die andere Seite des Ufers ..


Fragen? joachimroehl@web.de


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