Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

charliiii, Mittwoch, 09.06.2010, 14:15 (vor 5282 Tagen)

Hallo,
ich werde demnächst meinen Hauptwohnsitz ins europäische Ausland verlegen, aber eine Zeit noch in Deutschland abhängig beschäftigt sein. Im Ausland bin ich krankenversichert (steuerfinanziert), in Deutschland, wo ich noch arbeit, zahle ich weiter in die Krankenversicherung ein. Somit haben ich 2 Versicherungen. :-( Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mich in Deutschland abmelden kann?

Danke!

Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 09.06.2010, 16:08 (vor 5282 Tagen) @ charliiii

Falls Du von einem ausländischen Arbeitgeber in die BRD eingestrahlt worden bist, hättest Du in hiesigem Arbeitsverhältnis keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Andernfalls wärst Du aus der Versicherungspflicht erst befreit, wenn Du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst und darüber die Kasse beweiskräftig informierst. Wer nur den gewöhnlichen Aufenthalt zeitweilig verlegt, hat die Berechtigung seine Krankenversicherung für rund 43€ in Anwartschaft weiter zu führen. Die Privaten erheben hierfür zwischen 1€ und branchendurchschnittlich 20% des letzten Zahlbeitrages plus Pflegeversicherung.

Quintessenz: ob nun reell im Ausland beschäftigt, als Rentner im warmen Süden vor hohen deutschen Kosten flüchtig oder wie seit heute zahlreiche Anfragen belegen einfach nicht gewillt die aktuelle GEZ-Gebühr für die einfache PC-Nutzung um saftige 200% erhöht als sogenannte HAUSHALTSABGABE zu zahlen, lohnt es sich allemal frühzeitig über einen Wohnsitz im Ausland nachzudenken, denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ..

Fragen? joachimroehl@web.de

vielen Dank!

charliiii, Donnerstag, 10.06.2010, 11:17 (vor 5281 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für alle Antworten. Schade, dass man da nichts machen kann.

Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht?

RHW, Mittwoch, 09.06.2010, 19:12 (vor 5282 Tagen) @ charliiii

Hallo,
die EU-Regelungen sind da sehr eindeutig: Für Berufstätige gilt immer das Beitrags- und Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet:
mit allen Folgen (z.B. Beitragshöhe und -zahlung).

Falls die Möglichkeit besteht, in eine ausländische Filiale zu wechseln,sollte man sich hier über die Auswirkungen erkundigen:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.htm

Gruß
RHW

Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht?

MarcoOF @, Bad Offenbach, Mittwoch, 09.06.2010, 19:35 (vor 5282 Tagen) @ RHW

Pflichte RHW bei : Die SozialversPflicht ist am Arbeitsort aufgehängt, nicht am Wohnsitz. D.h. solange Du in D arbeitetest, bist Du auch hier versicherungspflichtig. Auch wenn Du in Timbuktu wohnst ...

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