Wechsel von TK in eine Bkk (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 04.06.2010, 22:34 (vor 5286 Tagen) @ JR

Hallo,
ich wollte Folgendes sagen (ist mir aber anscheinend nicht geglückt):
Wenn man bei einer KK nach den Leistungen für eine "individuelle Ernährungsberatung" nachfragt, kann es passieren, dass einem die eine KK die Präventionsleistungen nach § 20 SGB V beschreibt und die andere KK die (hier passenden) "ergänzenden Rehaleistungen" nach § 43 SGB V.
Wenn man hier nicht aufpasst, könnte es passieren, dass man Äpfel mit Birnen vergleicht.
Das hier ist eine allgemeine Aussage und bezieht sich nicht speziell auf die beiden genannten KK.
Gruß
RHW


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