Wahltarif TK PrivatPraxis wird angepasst (Gesetzliche Krankenkassen)
.. ich kenne aber einige Pfiffige, die gezielt §21 und §33a nach Satzung der TK mit privaten Zusätzen kombiniert haben und mehr als zufrieden sind. Kommt immer noch preiswerter als jede Vollversicherung und kennst ja meinen Satz "zwei Versicherungskarten sind meist besser als nur eine"