Zahnzusatzversicherungen (auch Kostenerstattungsprinzip) ? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Mittwoch, 02.06.2010, 18:28 (vor 5288 Tagen)

Guten Abend,

da ich Ende letzten Jahres im ambulanten Bereich mittlerweile die Kostenerstattung gewählt und mit Restkostenversicherung der ARAG ergänzt habe bin ich momentan dabei mich mit dem Thema "Zahnzusatzversicherungen" zu beschäftigen - hier will ich vom Barmenia BKK Angebot weg, da zu wenig Leistung und suboptimal.

Mein Favorit war bisher der CSS Zahnarzt Plus (ZE-Top + ZB), der mich knapp 18 € / Monat kosten würde oder auch noch der ARAG Z100 (habe aber bisher zur CSS tendiert).

Gerade eben bin ich auf die Württembergische aufmerksam geworden, welche mit der Tarifkombination ZG70, ZB, und BZG20 quasi zum "Privatpatient beim Zahnarzt"-Konglomerat mutiert. Laut einschlägigen Seiten im Internet kann mit dieser Kombi auch reine Privatzahnärzte aufgesucht werden (sinnvoll?) und die Erstattungen bei Zahnersatz gehen bis 90 Prozent, wobei Zahnbehandlungen (außer Kieferorthopädie) mit 100% erstattet werden.
--> Jedoch: knapp 39 € / Monat. Das ist auf den ersten Blick ziemlich heftig...

Was ich mich bei der Württembergischen frage:
- ist es hier evtl. sinnvoll/möglich auf Kostenerstattung umzustellen?
- wie sind die Meinungen zu den Leistungen der Tarif-Kombi allgemein?
- Nachteile ?
- Preis??

Für Anregungen / Meinungen bin ich wie immer sehr dankbar, da mich die Sache doch etwas unentschlossen macht.

Danke und Grüße
yuser

Zahnzusatzversicherungen (auch Kostenerstattungsprinzip) ?

Lord Dragon, Mittwoch, 02.06.2010, 19:51 (vor 5288 Tagen) @ yuser

Ich sehe keinen Grund Kostenerstungsprinzip für Zahnbehandlungen zu wählen. Was Krankenkasse nicht zahlt, zahlt eine gute Zahnzusatzversicherung, die günstiger ist als Kostenerstattungsversicherung.

Ich habe z.B. in Köln keinen Zahnarzt gesehen, der nur Privatpatienten behandelt.

Zahnzusatzversicherungen (auch Kostenerstattungsprinzip) ?

mittendrin, Donnerstag, 03.06.2010, 10:52 (vor 5287 Tagen) @ yuser

Hallo,
Du solltest erst entscheiden, ob Du beim Zahnarzt das Kostenerstattungsprinzip wählen willst oder nicht! Nach dieser Grundsatzentscheidung solltest Du dann die Tarife auswählen. Ob ein Tarif zum Kostenerstattungsverfahren zugelassen ist, steht im Kleingedruckten – nicht in der Werbung „wie Privatpatient“. Die wenigsten Zahntarife sind für das Kostenerstattungsverfahren zugelassen (z.B. der von Dir erwähnte ARAG Z 100 nicht - dies wären z.B. bei ARAG Tarif 184 o. 185). Kostenerstattungsverfahren bedeutet ja nun unabhängig von der Leistung eines Zahnzusatztarifes, dass Du für jeden Zahnarztbesuch eine Rechnung bekommst, auch für einen normalen Kontrolltermin. Es liegt also eine ganz andere Abrechnungsprozedur für Deine GKV vor. Eine Kombination aus Sachleistungsprinzip + Ergänzungsversicherung muss nicht leistungsschwächer sein als ein Kostenerstattungstarif. DU bist aber eben weiterhin für den Zahnarzt ein Patient mit Karte - also erst einmal kein Privatpatient ! Fällt heute, aufgrund der GKV Leistungen, bloss beim Zahnersatz vielfach gar nicht mehr auf.
Ob die von Dir erwähnte Tarifkombination der Württ. für Dich passt, hängt von Deinen Präferenzen und Deiner Gesundheit ab. Letztlich müsstest Du hier überprüfen, ob Du bei dieser Tarifkombination weiterhin mit Karte zum Zahnarzt gehst. Der Preis ist so hoch, da die Leistungen so umfangreich, die Eigenanteile so niedrig sind – hier ist ja sogar Brille enthalten.
Rein Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung halte ich - siehe Lords Anmerkung -eher für unwichtig.
;-)

Zahnzusatzversicherungen (auch Kostenerstattungsprinzip) ?

Charlie Brown, Freitag, 04.06.2010, 17:14 (vor 5286 Tagen) @ mittendrin

Ich sehe auch keinen gravierenden Vorteil der Kostenerstattung im zahnärztlichen Bereich. Im Gegensatz zur ambulanten ärztlichen Versorgung spielen Budgets beim Zahnarzt m.W. keine Rolle.

Hier sind die Themen Zahnersatz / Prophylaxe wichtig - und da leisten gute Ergänzungstarife i.d.R. mehr als Kostenerstattungstarife (wobei ich den Tarif der Württembergischen nicht kenne).

Zahnzusatzversicherungen (auch Kostenerstattungsprinzip) ?

yuser @, Montag, 07.06.2010, 13:34 (vor 5283 Tagen) @ Charlie Brown

Hallo zusammen,

zuerst vielen Dank für die Beiträge und Anregungen.

Hier in meiner Gegend habe ich eigentlich auch noch keinen "Privatzahnarzt" entdeckt - wenn das selbst in Köln so ist dann tendiere ich, wie mein ursprüngliches Gefühl war, zum Sachleistungsprinzip mit "normaler" Zusatzversicherung. Ich sehe den Vorteil an dieser Stelle beim anderen Modell auch nicht so richtig oder es erschließt sich mir nicht...

Nur mal am Rande - ich war über die Tage in München und auf dem Weg zum Hotel haben sich die Privatpraxen und Kliniken geradezu bildlich die Hand gegeben... war schon richtig auffällig...

Dann stellt sich eben noch die Frage, welche Zusatzversicherung die richtige ist.
Gesundheitlich sieht das ganze bei mir sehr gut aus, keine fehlenden Zähne, kein Zahnersatz, keine Inlays, Kronen etc... nichts angeraten --> alles im grünen Bereich. Lediglich ein paar Komposit-Füllungen, welche bezüglich Antragsannahme keine Auswirkungen haben. Hier ist in naher Zukunft sicher auch nichts zu erwarten.

Von dem her sollte z.B. beim ARAG oder bei der Württembergischen die Staffel auch keine Rolle spielen... CSS hat ja keine, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Ich frage mich eben nur ob der Württembergische-Tarif soviel mehr leistet, dass dies einen mehr als doppelt so hohen Beitrag gegenüber der CSS rechtfertigt. Der ARAG ist dieses Jahr glaub ich auch ziemlich gestiegen, aktuell für mich (noch) etwas teurer als der CSS.
Was ich auf jeden Fall möchte ist ein Toptarif, wenn ich mich nun an dieser Stelle tariflich nochmals verändere. Meinen BKK Zahnarzt-Tarif habe ich seit bestehen bis jetzt noch nie in Anspruch genommen, Prophylaxe ist da leider nicht mit abgedeckt und mehr habe ich die letzten Jahren nicht gebraucht...und wenn ich was bräuchte wäre es suboptimal.

Ich werde mich wohl doch etwas tiefer in die Tarifbedingungen einlesen müssen...

Viele Grüße
yuser

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