Krankenversicherung für ausländische Ehefrau (Krankenkassenrecht)

Guilin, Mittwoch, 02.06.2010, 12:00 (vor 5287 Tagen)

Hallo!
Ich hoffe, es kann mir jemand einen guten Tipp geben!
Ich bin Postbeamter, 50% PKV, 50% Beihilfe. Habe letztes Jahr in China geheiratet, seit Anfang des Jahres lebt meine chinesische Ehefrau bei mir. Wegen noch mangelnder Deutschkenntnisse ist sie erwerbslos. Wie können (sollen) wir sie krankenversichern? Zu 30% privat, da sie zu 70% beihilfeberechtigt ist oder zum Basistarif bei einer GKV, falls sie doch bald einen Job findet? Wo ist der Beitrag günstiger? Einige GKV´n berechnen den Beitrag aus der Hälfte meiner Einkünfte!
Vielen Dank für Antworten!

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

GKVler, Mittwoch, 02.06.2010, 19:31 (vor 5286 Tagen) @ Guilin

in die GKV kann deine Frau nur, wenn sie einen Job findet, mit dem sie mehr als 400 € verdient

z. Zt. muss sie in die zu dir in die PKV

Gruß GKVler

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 02.06.2010, 19:40 (vor 5286 Tagen) @ Guilin
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 02.06.2010, 20:13

a) sie wird als nichtberufstätige Ehegattin in der PKV dejure.org/gesetze/VVG/193.html versichert und hätte folgende Beiträge in Tarifen mit kompletter privatärztlicher Behandlung, 2Bettzimmer etc. bei 70% Beihilfe bei einem angenommenen Geburtsjahr 1980: hallesche 126€ über debeka 153€ bis zu signal mit 194€ wobei hier mit "Fingerspitzengefühl" vorzugehen ist, denn einige der hier nicht genannten Gesellschaften wollen aufgrund ihrer recht engstirnigen Annahmerichtlinien Ausländer nach Neuzuzug und trotz! deutschem Ehepartner und sogar Haftungsfreistellung nach Ausländergesetz vorerst nur im Basistarif versichern

b) eventuell hattest Du bereits in China und vor Einreise eine sogenannte Visa-Krankenversicherung (incoming Traif) abgeschlossen, die kostet bis zu einem Jahr Aufenthalt im Bundesgebiet nur 32€ monatlich z.B. bei der würzburger und viele füllen damit die Lücke bis zu einem anderweitigen günstigen Zutritt

c) als Angestellte mit bereits erteilter Arbeitserlaubnis? wäre sie ab einem Einkommen von 400,01€ gesetzlich pflichtversichert und hätte inklusive Arbeitgeberanteil einen Gesamtbeitrag von 127

c) die angedachte freiwillige Versicherung als nichtberufstätige Hausfrau dürfte wie GKVlerin parallel schrieb ausgeschlossen sein, da Deine Ehefrau keine gesetzliche Vorversicherung nachweisen kann und falls doch würde sie zwischen 139€ und maximal 330€ in der GKV zahlen. In angenommener Besoldungsstufe A9/7 wären z.B. konkret 185€ fällig. Warum? Du bist selbst privat versichert und somit würde bei allen Kassen die hälftige Anrechnung Deiner Bezüge erfolgen. Die Versicherungspflicht in der GKV bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html nach Punkt 13 wird erst bei einem Aufenthaltstitel länger zwölf Monate siehe ebenda Punkt (11) ausgelöst ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

RHW, Mittwoch, 02.06.2010, 21:42 (vor 5286 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
vielleicht hilfreich für die Frage, ob eine GKV möglich ist:
2.4.2 Personen, die nicht EU-Staatsangehörige, EWR-Staatsangehörige oder Schweizer sind
Diese Personen benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.
Eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt nach § 5 Abs. 11 Satz 1 SGB V für Angehörige anderer Staaten nur in Betracht, wenn sie
• eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf mehr als zwölf Monate befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen
und
• für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.
Ein Versicherungsschutz nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b SGB V kommt nicht zustande in den Fällen, in denen Ausländer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihr Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sichergestellt ist. Sie verfügen insoweit über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.

Quelle: Seite 21/22:
Rundschreiben
Wenn eine GKV-Mitgliedschaft möglich ist, liegt der Beitrag für KV+PV zusammen nach dem Ehegatteneinkommen zwischen 138 und 309 Euro monatlich. Die genaue Berechnung ist in
§ 240 Absatz 5 SGB V geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html

Gruß
RHW

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

Guilin, Donnerstag, 03.06.2010, 14:07 (vor 5285 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
vielen Dank an alle, die mir so schnell geantwortet haben!
Zu Joachims Antwort kann ich noch hinzufügen:
zu a:
der Beitrag wird wohl bei Geburtsjahr 1967 höher sein!?
zu b:
Ich hatte über BDAE eine Versicherung für "Ausländer in Deutschland", die gilt aber nicht mehr, wenn der "Lebensmittelpunkt" in Deutschland liegt.
zu c:
sie hat eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren mit Arbeitserlaubnis; danach wird vor einer Verlängerung erst geprüft, ob die Ehe noch besteht.
zu c2:
leider kann meine Frau eine Vorversicherung nicht nachweisen, Arztbesuche sind in China kostenlos, die Behandlungsgüte richtet sich aber nach entsprechender "freiwilliger Zuzahlung"!
Ich bin leider noch A8/8, aber auch damit lag die Beitragshöhe etwa bei 180 €!
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich meine Frau privat versichere, bis sie einen Job gefunden hat und in die GKV wechseln muss. (Ich glaube, darauf besteht die Beihilfestelle des Bundes).
Nochmals vielen Dank an Alle!

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.06.2010, 18:12 (vor 5285 Tagen) @ Guilin

a) wirds dann wohl werden bei hallescher ab 154€, der debeka mit 189€ bis zu signal und vielen anderen auf 231€

b) Deine Frau entscheidet subjektiv über die Definition nach Punkt 4.1 ob vorübergehender oder ständiger Aufenthalt, auch in Abhängigkeit der staatlicherseits objektiv noch greifenden Befristung, wasserfest wirds mit einer schriftlichen Information des Versicherers der mit 79€ im www.bdae.de/pdf-documente-de/Expat_Germany.pdf etwas hochpreisigen Visa-Krankenversicherung ..

c) heißt dann intensiv suchen und sehr kreativ verhandeln mit Arbeitgebern in Im-/Exportfirmen, Reisebüros aber auch den vielen asiatischen Restaurants u.a.

zu Deinem c2) meinte ich ausschließlich eine gesetzliche Vorversicherung aus dem europäischen Raum


xīn xiǎng shì chéng!!!

Krankenversicherung für ausländische Ehefrau

beamter, Freitag, 11.06.2010, 20:29 (vor 5277 Tagen) @ Guilin

... und wegen vorauszusehender Schwierigkeiten bei der Versicherung für eine Ausländerin: Wenn seit dem Zuzug der Ehefrau weniger als 6 Monate verstrichen sind, sollte dann der Kontrahierungszwang greifen (einfach mal nach "Öffnungsaktion" suchen).

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