Ablehnung Heil- und Kostenplanung Zahnersatz (Private Krankenversicherungen)

Zwiebelbraut, Sonntag, 30.05.2010, 18:51 (vor 5291 Tagen)

Hallo,

bin seit Ende des letzten Jahres privat krankenversichert. Nun teilte mir mein Zahnarzt mit, ich würde für einen Zahn eine Krone benötigen. Daraufhin wurde ein Heil- und Kostenplan erstellt. Die Axa forderte daraufhin diverse Unterlagen bei meinem Zahnarzt an. Nun wurde mir schriftlich mitgeteilt, aus einem angeforderten Röntgenbild von mitte letzten Jahres wäre die Schadhaftigkeit des Zahnes schon zu erkennen und beschuldigt mich die Schadhaftigkeit des Zahnes beim Abschlußes nicht angegeben zu haben. So wäre laut deren Angaben der Vertrag nicht zustande gekommen. Nur wusste ich zum Zeitpunkt des Abschlusses nichts vom bevorstehenden Zahnersatz.

Gibt es Möglichkeiten dagegen Einspruch einzulegen bzw. was hat man in diesem Fall für Möglichkeiten.

Für Infos und Tips wäre ich sehr dankbar.

Ablehnung Heil- und Kostenplanung Zahnersatz

RHW, Sonntag, 30.05.2010, 21:42 (vor 5291 Tagen) @ Zwiebelbraut

Hallo,
ich persönlich würde versuchen, vom Zahnarzt eine Bescheinigung zu bekommen, dass er im letzten Jahr anhand des Röntgenbildes keine Behandlungsbedürftigkeit gesehen hat bzw. bestanden hat. Vorher mit dem Zahnarzt absprechen, was er für das Attest berechnet.

Falls es nichts nützt, ist die Seite vielleicht interessant:
http://www.bafin.de/cln_179/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true

Gruß
RHW

Ablehnung Heil- und Kostenplanung Zahnersatz

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 31.05.2010, 06:25 (vor 5291 Tagen) @ RHW

Wenn alles so war wie beschrieben, geht das noch schneller, denn der Ansatz von RHW ist Klasse, aber der Zahnarzt wird nicht so einfach sein Gesicht verlieren wollen. Ihm teilt man einfach mit, daß die Risikoprüfung der axa festgestellt hat, daß Behandlungsbedürftigkeit und somit der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten sind und er seine standesmäßige Aufklärungspflicht nicht erfüllt hat. Somit kann aus seiner Arzthaftung heraus gefordert werden, daß er entstandene Kosten komplett trägt. Im Zweifelsfalle wird seine zuständige Kassenzahnärzliche Vereinigung http://www.kzbv.de/m230.htm einschaltet, die erfahrungsgemäß sehr kurzfristig reagiert. Kosten somit gleich null. Unser Zahnarzt dagegen wird nun abwägen, ob es sich lohnt für runde 700€ Rechnung bzw. meist weniger als 400€ der reinen Laborkosten ein mögliches Schlichtungsverfahren und weiteren Ärger einzuhandeln. Unter Umständen reicht er die Sache gleich durch an seinen Berufshaftpflichtversicherer, der die Geschichte nach entsprechender Schadensmeldung als Flüchtigkeitsfehler unproblematisch deckt.

PS: bei mir bekanntem Schadensfall, wo vor Vertragsbeginn eine behandlungsbedürftige Parodontose bestand und gleich mehrere Zähne komplett ersetzt werden sollten, war der Zahnarzt dagegen nicht bereit über 9000€ aus der Portokasse zu zahlen und man streitet vor Gericht. Somit der Tip gleich mit Abschluß jedweder PKV einfach neben dem ärztlichen auch ein zahnärztliches Attest einzureichen und man ist auf der ganz sicheren Seite.

Fragen? joachimroehl@web.de

Ablehnung Heil- und Kostenplanung Zahnersatz

RHW, Montag, 31.05.2010, 18:55 (vor 5290 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
eine ganz kleine Korrektur:
Die Kassenzahnärzliche Vereinigung ist nur für die Abrechnung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzten sowie für Probleme bei Kassenleistungen zuständig.
Bei Privatleistungen immer an die jeweilige Zahnärztekammer halten.
Gruß
RHW

Ablehnung Heil- und Kostenplanung Zahnersatz

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 31.05.2010, 19:34 (vor 5290 Tagen) @ RHW

Zwei Wege - ein Ziel um kostenfrei ohne Anwalts-, Sachverständigen- bzw. Gerichtskosten sein Recht http://www.bzaek.de/nc/patienten/patientenberatungsstellen.html durchzusetzen

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