Von PKV zurück zur GKV (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 29.05.2010, 09:48 (vor 5292 Tagen) @ Freund

Hallo,
diese 3-Monatsfrist gilt dann, wenn man direkt aus der Pflichtversicherung in die PKV wechselt. Die 3 Monate laufen nach
§ 9 SGB V ab Ende der Pflichtversicherung in der GKV.
Wenn man sich innerhalb dieser Frist zunächst für die PKV entscheidet und sich dann umentscheidet, wird man rückwirkend zum Ende der Pflichtversicherung freiwilliges Mitglied in der GKV.
VORSICHT: Diese "Umentscheidung" ist für die PKV nicht bindend, so dass es in dieser Zeit (ggf. auch bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist in der PKV) zu einer Doppelversicherung kommen kann.

Wenn bereits vor der PKV eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bestanden hat, gilt diese 3-Monatsregelung nicht. In diesem Fall ist eine erneute GKV nur möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht oder Familienversicherung eintritt.
Gruß
RHW


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