Kündigung seitens PKV - Selbständigkeit - Basistarif? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 27.05.2010, 19:24 (vor 5294 Tagen) @ Noch-Selbständige

Aus Sichtweise PKV kann eine z.B. nicht angegebene gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit dem Befund mögliches Brustkarzinom oder die hausärztlich dignostizierte vermehrte Harnsteinbildung schon von Bedeutung sein, selbst wenn dann erstmal nichts an Rechnungen aus Folgebehandlungen kommt. Kann und deshalb muß die PKV zeitnah und eindeutig reagieren, sonst zahlt sie später noch selbst für vorvertragliche Erkrankungen.

Falls Du der Freiwillige Arbeitslosenversicherung* seinerzeit beigetreten bist, ab Mai erfüllst Du doch schon Wartezeiten von über 40 Monaten und hast einen Leistungsanspruch von sogar 15 Monaten, falls Du über fünfzig sein solltest? Warum dann nicht sofort zur Agentur für Arbeit mit Gewerbeabmeldung und ratzbatz hinein in die kostenlose GKV? Dein Versicherer muß Dich nach Gesetzeslage nicht mehr weiterversichern und jede andere PKV würde Dich für 570€ plus Pflegeversicherung im Basistarif zwangsweise annehmen und nach dreissig Tagen wärst Du da auch schon wieder raus. Nicht nur für Dich, auch für einen Makler mit Knebelvertrag würde da die Soße teurer werden als der Braten ..

* http://www.djv.de/Arbeitslosenversicherung.400.0.html

Fragen? joachimroehl@web.de


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