Nachträgliche Angaben zum Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Mittwoch, 26.05.2010, 22:47 (vor 5295 Tagen) @ Versicherter

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf gefahrerhebliche Umstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung. Damit kommt es auf die damalige Situation an, nicht auf die aktuelle.

Auf Nachfrage des Versicherers muss man die aktuelle Situation offenbaren, weil er ja bei Kenntnis der Umstände vor Vertragsannahme auch nachgefragt hätte (anstatt den Antrag anzunehmen).

Und ja der Versicherer wird jede Nachmeldung genau prüfen.


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