Nachträgliche Angaben zum Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Ratsuchender, Mittwoch, 26.05.2010, 18:50 (vor 5295 Tagen)

Hallo,
wenn ich nach drei Monaten nach Vertragsannahme noch Angaben zum Versicherungsantrag nachreiche, schaut sich der Sachbearbeiter meine ganzen Angaben genauer an, oder werden die behandelt, als ob ich sie gleich angegeben hätte.
Grüße
Ratsuchender

Nachträgliche Angaben zum Vertrag

Versicherter, Mittwoch, 26.05.2010, 19:47 (vor 5295 Tagen) @ Ratsuchender

Hab dazu auch mal eine Frage:
Wenn ich nachträgliche Angaben mache, muss ich die so angeben, wie ich die Situation jetzt nach der Vertragsannahme kenne? Oder kann ich sie der Versicherung so nachmelden, wie ich die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung kannte. Z. B. bekam ich das Ergebnis einer Untersuchung erst nach Vertragsannahme, war aber vor Vertragsannahme beim Arzt und habe dies vergessen zu erwähnen.
Versicherter

Nachträgliche Angaben zum Vertrag

Charlie Brown, Mittwoch, 26.05.2010, 22:47 (vor 5295 Tagen) @ Versicherter

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf gefahrerhebliche Umstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung. Damit kommt es auf die damalige Situation an, nicht auf die aktuelle.

Auf Nachfrage des Versicherers muss man die aktuelle Situation offenbaren, weil er ja bei Kenntnis der Umstände vor Vertragsannahme auch nachgefragt hätte (anstatt den Antrag anzunehmen).

Und ja der Versicherer wird jede Nachmeldung genau prüfen.

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